Sitzung: 16.03.2023 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 020/23/30
Beschluss: 020/23/30
1. Die Stadtvertretung der Stadt
Boizenburg/Elbe beschließt die in der 32-seitigen Anlage dargestellten
Einzelempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den erneuten
formellen Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und §
4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit als Schlussabwägung. Die einzelnen
Beschlüsse sind in die Unterlagen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Boizenburg/Elbe einzuarbeiten und zu berücksichtigen. Die Bürgerinnen und
Bürger, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die eine
Stellungnahme vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Schlussabwägung zu
unterrichten.
2. Die Stadtvertretung der Stadt
Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 5 BauGB die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Stand Februar 2023) und billigt die Begründung und den Umweltbericht.
- Die 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 BauGB bei der höheren
Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, zur Genehmigung
einzureichen. Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist
ortsüblich bekanntzumachen