Beschluss: 020/23/30

 

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der 32-seitigen Anlage dargestellten Einzelempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den erneuten formellen Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit als Schlussabwägung. Die einzelnen Beschlüsse sind in die Unterlagen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Boizenburg/Elbe einzuarbeiten und zu berücksichtigen. Die Bürgerinnen und Bürger, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Schlussabwägung zu unterrichten.

2.      Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 5 BauGB die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Februar 2023) und billigt die Begründung und den Umweltbericht.

  1. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, zur Genehmigung einzureichen. Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekanntzumachen