Beschluss:

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 12.12.2019 für den im Lageplan vom Februar 2019 dargestellten Bereich „Küsters Gärten“ des Bebauungsplanes Nr. 37 wird aufgehoben.
  2. Für den im Lageplan vom August 2022 dargestellten Bereich „Küsters Gärten“ wird der Bebauungsplan Nr. 37 erneut nach § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.