Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 mit Stand von August 2021 für den Bereich „Amtsgärten /An der Quöbbe“ mit Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzung) und billigt den Entwurf der Begründung mit der Änderung, dass auf Seite 14 der letzte Satz „… Die in städtischem Eigentum befindlichen Fläche soll den angrenzenden Grundstücken zugeschlagen werden.“ …“ GESTRICHEN wird.

Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu ins Internet einzustellen. Außerdem sind gleichzeitig die Behörden und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zu beteiligen.