Sitzung: 09.12.2021 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 206/21/20
Beschluss:
1.) Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe ist unter Beachtung der Vorschrift des § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021 berechtigt, auch Entscheidungen i.S.d. § 7 Abs. 3 bis 8 der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe zu treffen, die die dort genannten Wertgrenzen übersteigen.
2.)
Diese Berechtigung ist – soweit zulässig -
befristet für die Dauer von drei Monaten ab Wirksamkeit dieses Beschlusses,
ansonsten bis zum Ablauf des 31.12.2021.