Der Hauptausschuss der Stadt
Boizenburg/Elbe nimmt den Bericht des Bürgermeisters nach § 34 Abs.1 S.2 KV M-V
hinsichtlich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, der städtebaulichen
Verträge sowie der Personalangelegenheiten aus dem 1. Halbjahr 2018 zur
Kenntnis.