Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.            Der Entwurf in der Fassung vom Mai 2017 wird gebilligt und nach§ 3 Abs. 2       BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Bekanntmachung               der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der     Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend     gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder   verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

2.            Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird      Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.