Beschluss:   073/14/30

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 23.3 für den Bereich „Industriegebiet Gammwiese- Nord“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage dargestellt -  abgewogen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23.3 für den Bereich „Industriegebiet Gammwiese- Nord“ mit Planstand vom ……. 2014, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis zu unterrichten.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

6.  Die Ausgleichsmaßnahmen sind 2 Jahre nach Baubeginn fertigzustellen.