Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 8, Enthaltungen: 0

Beschluss:  072/14/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:

1.Die während der öffentlichen Auslegung des 2. Änderungsentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 29 für den Bereich „Am Elbberg/südlich der alten B 5“

vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage dargestellt -  abgewogen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 für den Bereich „„Am Elbberg/südlich der alten B 5“ mit Planstand vom Mai 2014, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis zu unterrichten.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung alsdann ortsüblich bekannt zu machen.