Beschluss:  071/14/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:

Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 4. Änderung entsprechend dem Plankonzept/Vorentwurf in der Fassung vom  Mai 2014 nach § 2 Abs.1 i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslegung durchgeführt.

 

Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.