Betreff
Übertragung der Zuständigkeit des Hauptausschusses in Personalangelegenheiten auf den Bürgermeister; Besetzung der Stelle Nr. 031 Stadtplanung und Besetzung der Stelle Nr. 032 Hochbau
Vorlage
066/23/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, die Entscheidung über die Besetzung der Stelle Nr. 031 –Stadtplaner/in- und die Besetzung der Stelle Nr. 032  - Ing. Hochbau - vom Hauptausschuss an den Bürgermeister zu übertragen.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Mit Beschlussfassung der Stadtvertretung zum Haushalt 2023 am 22.12.2022 wurden die Einrichtung einer Stelle mit der Stellenplannummer 031 – Stadtplaner/in - und die Einrichtung einer Stelle mit der Stellennummer 032 – Ing. Hochbau- genehmigt.

 

Gemäß den Regelungen der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe unterliegen die Besetzung der Stelle 031– Stadtplaner/in- und der Stelle 032 – Ing. Hochbau - mit einer Einstellung in der Entgeltgruppe 10 TVÖD in der Zuständigkeit und Verantwortung des Hauptausschusses.

 

Die Entscheidung über eine Einstellung soll jeweils im Rahmen des Auswahlverfahrens sehr zeitnah erfolgen, zumal bereits Bewerbungen vorliegen und die Vergangenheit gezeigt hat, dass Bewerber/innen in der Vergangenheit wegen der u.U. längeren Fristen bis zur Einberufung einer diesseitigen Gremiensitzung mittlerweile bei anderen Arbeitgeber/innen eine Zusage gegeben hatten.

 

Personalentscheidungen dieser Art können per Beschluss durch die Stadtvertretung auf den Hauptausschuss bzw. auf den Bürgermeister delegiert werden. Aufgrund positiver Erfahrungen in der Vergangenheit sowie einer angedachten und notwendigen sehr zeitnahen Einstellung/ Arbeitsaufnahme empfehle ich, davon Gebrauch zu machen und die Zuständigkeit zur Besetzung der Stelle – Stadtplaner/in – und zur Besetzung der Stelle – Ing. Hochbau - gemäß Hauptsatzung auf den Bürgermeister zu delegieren.

 

Selbstverständlich können Stadtvertreter*innen analog den Regelungen in der Hauptsatzung am Vorstellungstermin teilnehmen und selbstverständlich steht es den Stadtvertreter*innen frei, nach vorheriger Absprache, Einsicht in die Bewerbungsunterlagen zu nehmen.

 

Die Übersicht über die eingegangenen Bewerbungen (Bewerberspiegel) kann bei den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Hauptausschusses eingesehen werden.

 

 

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:  74.000,00 €

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:     51100000

Sachkonto: 50220000,50420000,50320000      

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

 

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: