hier: Beteiligung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, dass sich die Stadt Boizenburg/Elbe an der Umsetzung des interkommunalen Tourismuskonzepts S3 im Rahmen der zweiten Umsetzungsphase/Förder- periode weiterhin nicht beteiligen wird.
Sachdarstellung und Begründung:
Um
die Region insgesamt als touristisches Ziel aufzuwerten, schlossen sich 2017
auf Initiative der Stadt Wittenburg mehrere Städte, Ämter und
Kooperationspartner zusammen und erarbeiteten das Tourismuskonzept S3
(Sehen-Shopping-Spaß). Anlass dieses Vorhabens war die geplante Errichtung des
„Wittenburg Village“, einer neuen, regional ausstrahlenden Freizeit- und
Tourismusattraktion mit dem bestehenden Alpincenter, einem
Factory-Outlet-Center, einem Feriendorf sowie einer Schwimmhalle. Zu den
Kooperationspartnern gehörte auch Boizenburg/Elbe. Das Tourismuskonzept
beinhaltete sowohl kommunale als auch regionale Projekte, die der Steigerung
der Aufenthaltsqualität, der Angebotsvielfalt und der Attraktivität für Urlauber
und Einheimische dienen sollen.
Die anschließende erste
Umsetzungsphase/Förderperiode beinhaltete im Wesentlichen die Bildung einer
touristischen Arbeitsgemeinschaft, die für die Kooperationsstrukturen
verantwortlich ist, und die Erstellung eines einheitlichen Brandingkonzepts.
Die Kosten für eine Mitarbeit innerhalb dieser Umsetzungsphase/Förderperiode
hätten 2.407,50 € im ersten Jahr und 3.888,90 € in den Folgejahren betragen.
Mit der Begründung, dass Boizenburg örtlich gesehen zu weit entfernt von den
anderen Kooperationspartnern und Wittenburg Village liegt sowie der
resultierende Maßnahmenplan bereits bekannt war, entschied der Hauptausschuss
auf seiner Sitzung am 01.07.2019 sich hieran nicht zu beteiligen.
Durch die Stadt Wittenburg erfolgte nun
die Anfrage bezüglich einer Teilnahme der Stadt Boizenburg/Elbe an der sich
nach Abschluss der ersten Umsetzungsphase/Förderperiode am 31.07.2023
anschließenden zweiten Umsetzungsphase/Förderperiode. Die Kosten für eine
Teilnahme würden 5.700,00 €/Jahr bei einer Laufzeit von drei Jahren betragen.
Da sich die Voraussetzungen gegenüber der
ersten Umsetzungsphase/Förderperiode nicht geändert haben, wird beabsichtigt
sich auch an dieser zweiten Umsetzungsphase/Förder-periode nicht zu beteiligen.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: