Betreff
Interkommunales Tourismuskonzept S3
hier: Beteiligung
Vorlage
057/23/BM
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, dass sich die Stadt Boizenburg/Elbe an der Umsetzung des interkommunalen Tourismuskonzepts S3 im Rahmen der zweiten Umsetzungsphase/Förder- periode weiterhin nicht beteiligen wird.


Sachdarstellung und Begründung:
Um die Region insgesamt als touristisches Ziel aufzuwerten, schlossen sich 2017 auf Initiative der Stadt Wittenburg mehrere Städte, Ämter und Kooperationspartner zusammen und erarbeiteten das Tourismuskonzept S3 (Sehen-Shopping-Spaß). Anlass dieses Vorhabens war die geplante Errichtung des „Wittenburg Village“, einer neuen, regional ausstrahlenden Freizeit- und Tourismusattraktion mit dem bestehenden Alpincenter, einem Factory-Outlet-Center, einem Feriendorf sowie einer Schwimmhalle. Zu den Kooperationspartnern gehörte auch Boizenburg/Elbe. Das Tourismuskonzept beinhaltete sowohl kommunale als auch regionale Projekte, die der Steigerung der Aufenthaltsqualität, der Angebotsvielfalt und der Attraktivität für Urlauber und Einheimische dienen sollen.

Die anschließende erste Umsetzungsphase/Förderperiode beinhaltete im Wesentlichen die Bildung einer touristischen Arbeitsgemeinschaft, die für die Kooperationsstrukturen verantwortlich ist, und die Erstellung eines einheitlichen Brandingkonzepts. Die Kosten für eine Mitarbeit innerhalb dieser Umsetzungsphase/Förderperiode hätten 2.407,50 € im ersten Jahr und 3.888,90 € in den Folgejahren betragen. Mit der Begründung, dass Boizenburg örtlich gesehen zu weit entfernt von den anderen Kooperationspartnern und Wittenburg Village liegt sowie der resultierende Maßnahmenplan bereits bekannt war, entschied der Hauptausschuss auf seiner Sitzung am 01.07.2019 sich hieran nicht zu beteiligen.

Durch die Stadt Wittenburg erfolgte nun die Anfrage bezüglich einer Teilnahme der Stadt Boizenburg/Elbe an der sich nach Abschluss der ersten Umsetzungsphase/Förderperiode am 31.07.2023 anschließenden zweiten Umsetzungsphase/Förderperiode. Die Kosten für eine Teilnahme würden 5.700,00 €/Jahr bei einer Laufzeit von drei Jahren betragen.

Da sich die Voraussetzungen gegenüber der ersten Umsetzungsphase/Förderperiode nicht geändert haben, wird beabsichtigt sich auch an dieser zweiten Umsetzungsphase/Förder-periode nicht zu beteiligen.

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: