hier: Aufstellungsbeschluss zum Thema "Einkaufsmarkt an der Schwartower Straße"
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt die Aufstellung des Planverfahrens zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Darstellung einer Fläche als sonstiges Sondergebiet „Einzelhandel“ gem. § 11 BauNVO für den im anliegendem Lageplan vom Oktober 2015 dargestellten Bereich.
Sachdarstellung und Begründung:
Es ist beabsichtigt am Knotenpunkt Schwartower Straße/ Dr.- Alexander- Straße auf der östlichen Seite der Schwartower Straße einen Lebensmittelvollsortimenter mit ca. 1800 qm Verkaufsfläche und weiteren 200 qm Verkaufsfläche für Nebenshops (z.Bsp. Backshop) anzusiedeln.
Im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan sind die Flächen als „Fläche für Gemeinbedarf, Sport,
Freizeit, Feuerwehr, THW“ als auch als Grünflächen mit der Zweckbestimmung
„Kleingärten“ dargestellt.
Zukünftig soll die Fläche gem. § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet „Einzelhandel“ dargestellt werden.
Um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Lebensmittelvollsortimenters
zu schaffen, ist es erforderlich, ein
Bebauungsplanverfahren und eine Änderung des Flächennutzungsplanes
durchzuführen.
Gem. § 8 Abs. 3
BauGB kann ein Bebauungsplan auch gleichzeitig mit dem Flächennutzungsplan
aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren).
Die Bauleitplanung wird inklusive einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht im zweistufigen Verfahren durchgeführt. Der zukünftige Geltungsbereich ist ca. 2,31 ha groß und umfasst nur städtische Grundstücke.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Lageplan vom Oktober 2015