Herr Rose fragt an, wie der Ausschuss zur geplanten Einrichtung einer 30er-Zone im Bereich der Siedlung steht. Seiner Kenntnis nach hat der Bauausschuss bereits diesem zugestimmt. Wurden hierbei die Belange der Feuerwehr berücksichtigt? Je mehr die Geschwindigkeit gedrosselt wird, um so länger benötigen die KameradInnen für die Anfahrt zur Feuerwache und die Hilfsfristen verlängern sich dementsprechend. 

 

Herr Behnke antwortet dazu, dass sich der Ausschuss zu dieser Thematik noch nicht geäußert hat. Er bestätigt jedoch, dass sich bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit die Anfahrtswege zur Feuerwache verlängern und somit die beim Brandschutzbedarfsplan beschlossenen Hilfsfristen nicht eingehalten werden können. Somit stünde eine Entscheidung für die Einrichtung einer 30er-Zone entgegen den einzuhaltenden Hilfsfristen (Frist von Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort) lt. Brandschutzbedarfsplan. In M-V ist eine Hilfsfrist von 10 Minuten vorgesehen.

Herr Behnke kritisiert, dass die Beschlussvorlage zur Einrichtung einer 30er-Zone nicht in diesem Ausschuss vorgelegen hat, obwohl der Brandschutz unmittelbar von einer solchen Entscheidung betroffen ist. Er hat diese Bedenken auch in einer Beratung mit dem Bürgermeister geäußert. Der vorliegende Plan zur Einrichtung der 30er-Zone, aber auch von Einbahnstraßenregelungen, Einrichtung von Fahrradstraßen usw. sollte dann nicht von 2019 sein, sondern aktualisiert sein.