Herr Wulff informiert:

  • Beschaffung der mobilen Netzersatzanlage für die FF Boizenburg

 

In der BKSOS-Sitzung vom 27.09.2023 wurde die Information gegeben, dass noch kein Liefertermin für die mobile Netzersatzanlage bekannt ist. Die Firma POLYMA hat nun den Liefertermin bekanntgegeben lt. Auftragsbestätigung ist es der 21.02.2025.

 

  • Beschaffung Einsatztablets für die Feuerwehren der Stadt Boizenburg/Elbe

 

Es gibt gerade einen erneuten Austausch zwischen der Verwaltung und KSM. Leider kam es in der Vergangenheit neben Fehlinformationen auch zu Übermittlungsfehlern bei und mit der KSM.

 

Die im letzten BKSOS angekündigte Möglichkeit, selbstständig APP’s auf die Tablets zu installieren, stellte sich als nicht richtig heraus und führte in der Folge zu weiterem Unmut bei den KameradInnen.

 

In einem Telefonat mit einem Mitarbeiter von KSM gestern wurde mir der Weg zur Installation des LvS-Pagers auf den Geräten geschildert, hierfür habe ich heute Kontakt zum FD 38 gesucht und werde hoffentlich bei der nächsten Sitzung des BKSOS mit positiven Nachrichten aufwarten können.

 

Bildtelefonie „Face Time“ ist bereits installiert und eine Demo-Version von IKAT ist auch seit heute auf den Geräten – die weitere Einrichtung der Software folgt.

 

Eine Benachrichtigung der Wehrführer folgt die Tage, nach Rücksprache mit KSM und der IT-Abteilung der Verwaltung. 

 

  • Die Angebote befinden sich derzeit in der Aufklärungsrunde. Heißt, es wird die Einhaltung des Leistungsverzeichnisses und die geforderten Unterlagen der Anbieter überprüft.

Es haben zwei Anbieter jeweils Neufahrzeuge angeboten und sollte alles passen, soll die Auftragserteilung bei der Stadtvertretungssitzung am 05.12.2023 beschlossen werden.

 

Den ersten MTW aus der Beschaffung erhält die FF Gothmann. Dies wurde in der Beratung mit den Wehrführern am 16.11.2023 seitens des BM festgelegt.

 

  • Löschbrunnen OT Vier

 

Der Auftrag zur Errichtung eines Stromanschlusses für den Feuerlöschbrunnen im OT Vier wurde an eine ortsansässige Firma erteilt.

Parallel hierzu erging eine E-Mail an die VersorgungsBetriebe hinsichtlich der Erklärung zur Übernahme der Kosten für die Bereitstellung eines Hausanschlusses.

 

  • Anfragen aus der letzten Einwohnerfragestunde

 

Es gab keine Anfragen in der letzten Einwohnerfragestunde des BKSOS am 27.09.2023.

 

  • Beantwortung Anfragen aus letzten BKSOS-Sitzung am 27.09.2023

 

v  Anfrage: Schaukel auf dem Spielplatz in Bahlendorf lose; Holzbefestigung in schlechtem Zustand

 

Antwort aus FB 3 vom 24.10.2023:

Der Spielplatz in Bahlendorf wurde besichtigt. Die Schaukel auf dem Spielplatz fehlt, wird aber in Kürze vom FB 3 beschafft.

 

v  Anfrage: In der Schwartower Str. / Höhe Netto und Bretternhof soll das 30 km/h-Schild fehlen

 

Der Auftrag für den Bauhof ist erstellt. Das fehlende Verkehrsschild wird aufgestellt.

 

v  Anfrage: Defekte Beleuchtung rund um die Kirche

 

Die Beleuchtung des Kirchplatzes ist erfolgt, so dass der Kirchplatz morgens und abends wieder beleuchtet ist.

 

v  Anfrage: Defekte Bank in der Bushaltestelle Schwartower Straße

 

Die Bank in der Bushaltestelle in der Schwartower Str. wurde vom Bauhof wieder befestigt und weist keine Mängel auf.

 

  • Hochwasserabwehrplan

 

Der Hochwasserabwehrplan wurde den Ausschussmitgliedern am 20.10.2023 per E-Mail zur Verfügung gestellt.

 

Der zuständige Mitarbeiter hat sich, trotz erhöhten Arbeitsanforderungen, bereits um einige Fragen zum Thema Hochwasserschutz kümmern können. So konnten bereits die Abriegelungswände, welche beim Bauhof lagern, in Augenschein genommen werden. Bei der Sichtkontrolle fiel auf, dass die Dichtungsgummis porös sind oder teilweise fehlen.

 

Hier wird Abhilfe geschaffen und es ist ein Testaufbau geplant.

  • Ausschreibung zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes

 

Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten über KSM ist am 07.11.2023 erfolgt; Ende der Angebotsfrist war der 23.11.202 (also morgen).

 

Da es aber bis gestern Abend kein Angebot gab, aber eine Anfrage eines Anbieters auf Verlängerung der Angebots- und Bindefrist sowie der Ausführungsfrist, wurde dem Umstand entsprochen und die Vergabe dahingehend angepasst.

 

Die Angebotsfrist endet nun am 07.12.2023 um 14.00 Uhr; die Zuschlags-/Bindefrist endet nun am 05.01.2024.

 

Die Ausführungsfrist obliegt einer Punktevergabe zwischen 0 und 10 und beginnt mit 10 Punkten der Ausführung bis 30.04.2024 und endet mit 0 Punkten für eine Ausführung bis 30.09.2024.

Die maximale Ausführungsfrist war ursprünglich bis 31.03.2024 geplant. Diese wurde in Abstimmung mit KSM dann korrigiert, in der Hoffnung, dass sich doch noch Firmen an der Ausschreibung beteiligen.

 

Die Zuschlagskriterien wurden mit 30 % Preis und 70 % Ausführungszeitpunkt festgelegt.

 

  • Beschaffung Ausgehuniformen und Tagesdienstbekleidung

 

Die beiden Leistungsverzeichnisse mit Bewertungsmatrix mit entsprechenden Änderungen liegen derzeit bei KSM zur finalen Prüfung, danach erfolgt die Bedarfsanforderung.

 

Volumen dieser Beschaffung (Brutto): 7

 

220 x Ausgangsuniformen auf vier Jahre zu einem Gesamtwert von ca. 55.000 €

220 x Tagesdienstuniformen auf vier Jahre zu einem Gesamtwert von ca. 77.000 €

 

  • Beschaffung Wald- und Vegetationsbekleidung (leichte PSA)

 

Hierzu gab es kürzlich eine Rücksprache mit dem stellvertretenden Gemeindewehrführer, der Verwaltung und der KSM. Hintergrund dieses Gespräches war es, dass das übermittelte Leistungsverzeichnis an die KSM überarbeitet werden musste. Da es sich bei der PSA um Spezialkleidung handelt, sind einige Parameter oft nicht verhandelbar und das stellt die Vergabe vor zusätzlichen Herausforderungen.

 

In enger Abstimmung hoffen wir, hier zeitnah einen Erfolg verzeichnen zu können.

 

Volumen dieser Beschaffung (Brutto):

200 x PSA auf vier Jahre (inkl. Pool) zu einem Gesamtwert von ca. 240.000 €

 

  • Neubau Feuerwehrgerätehaus Schwartow

 

Ein Notartermin steht noch nicht fest.

 

  • Lauter Alarm über Sirenen

 

Ab dem 01.01.2024 zwischen 06.00 und 18.00 Uhr wird ab F2/H2 die Alarmierung zusätzlich über die Sirenen stattfinden.

 

Der Hintergrund wurde in den vergangenen Sitzungen bereits besprochen, wie beispielsweise:

 

Die Warnung an die Verkehrsteilnehmer, dass Einsatzkräfte zum Gerätehaus fahren und auch das Einsatzfahrzeuge unterwegs sind.

 

Die Informationen an die Bevölkerung, wie oft die Feuerwehr gerufen wird.

Auch als Wahrnehmung und daraus resultierende Wertschätzung.

 

Und auch die Vor- und Umsicht, ob gegebenenfalls das Eigentum in Gefahr ist.

 

Hinzu kommt ab dem 01.01.2024 die Alarmierung der Ortswehren bei Gefahren für bestimmte Gebäudegruppen mit Personen mit eingeschränktem Selbstrettungsvermögen, beispielsweise Pflege- und Altenheime oder beim Krankenhaus.

 

  • Tauschraum

 

Hinsichtlich weiterer Möglichkeiten auf dem Stadtgebiet einen Tauschraum für die Feuerwehren zu etablieren, habe ich morgen am 23.11.2023 einen Termin beim FD 38 in Ludwigslust.

Eine Prüfung, ob das alte Klärwerk als Tauschraum ertüchtigt werden kann, verlief negativ und in Anbetracht der zukünftigen Haushaltslage werden die Optionen auch sehr wenig.

 

  • Obdachlosen/Wohnungsnothilfe

 

In diesem Jahr wurden bereits 15 Zwangsräumungen vollzogen und es meldeten sich 15 Personen bei der Stadtverwaltung obdachlos.

Ebenfalls fand eine Wiedereinweisung einer Mutter mit einem Kind in deren Wohnung statt.

 

  • Katastrophenschutz Energie/Gasmangellage

 

Derzeit steht ein konkretes Finanzierungskonzept seitens des Landes M-V noch aus. Somit ist die Kostenübernahme für die Anschaffung der Grundausstattung/ Einrichtung für Wärmeinseln und Leuchttürme derzeit noch nicht möglich.

Die Mitarbeitenden sind mit dem Landkreis im Austausch.

 

Der zuständige Mitarbeiter ist dabei, den Ist-Zustand und die Rahmenbedingungen  für einen Kat-Fall zu prüfen, beispielsweise wie können die vorhandenen fünf Kraftstoffbehälter (je 1000 Liter) befüllt und verladen werden. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Gewähr für den Einsatz zu bieten.

 

  • Weitere Verfahrensweise – Unterbringung neue Feuerwehrfahrzeug

 

Herr Wulff:

Hier möchte ich auf die Sachdarstellung und Begründung der Beschlussvorlage 154/23/ST bezugnehmen, in der es heißt:

 

„Im Jahr 2019 hat die Stadtvertretung den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Boizenburg/Elbe beschlossen. In dem Zusammenhang hat sie auch die Schutzziele beschlossen, welche letztlich die technische Ausrüstung der vier Standorte regelt. Diese sahen u.a. vor, dass für die Standorte Bahlen und Boizenburg je ein HLF 20 zu beschaffen ist. Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass für ein solches Fahrzeug der Standort in Bahlen zu erweitern ist. Weiter sehen die alten Schutzziele 2019 vor, dass für den Standort Schwartow ein TSF-W sowie ein MTW vorzuhalten ist.

 

Im November 2021 wurde das Fahrzeugkonzept der besagten Schutzziele durch den damaligen Gemeindewehrführer und Fachbereichsleiter Ordnung, in Abstimmung mit den übrigen Wehrführern, fortgeschrieben. Die Fortschreibung sieht jetzt vor, dass die Feuerwehr Schwartow ein TLF 3000, die Feuerwehr Bahlen ein LF 20 und die Feuerwehr Boizenburg ein HLF 20 erhält. Die Verwaltung begann sofort, das fortgeschriebene Konzept umzusetzen.

 

Für die Fortschreibung aus 2021 gibt es keinen Beschluss der StadtvertreterInnen, obwohl diese Entscheidung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 u. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) mittels Beschluss der Stadtvertretung hätte getroffen werden müssen.

 

Am 18.10.2023 fand zwischen dem zuständigen Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadt Boizenburg/Elbe und dem Fachdienst 38 Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Ludwigslust-Parchim ein Gespräch zu den geplanten und teilweise in Gang gesetzten Fahrzeugbeschaffungen statt. Hintergrund dieses Gespräches war zum einen der Unmut in der gesamten Feuerwehr Boizenburg/Elbe hinsichtlich der Beschaffungen der Fahrzeuge sowie die Klärung der Möglichkeiten des Ausschöpfens von Fördermitteln hinsichtlich der zu erwartenden Haushaltssituation der Stadt für die kommenden Jahre.

 

Aufgrund der Haushaltssituation fanden mehrere Abstimmungen des Fachbereiches Finanzen mit der Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim statt, um Sonderbedarfszuweisungen und ggf. weitere Fördermöglichkeiten zu eruieren. Die zuständige Sachbearbeiterin für die Haushaltsgenehmigung der Stadt Boizenburg/Elbe vom Landkreis hat darauf hingewiesen, dass es ein positives Votum des Landkreises für eine Sonderbedarfszuweisung für die Beschaffung eines LF 20 für die FF Bahlen nur gibt, wenn der FD 38 die fachliche Notwendigkeit bestätigt.

Im Gespräch am 18.10.2023 wurde vom FD 38 erklärt, dass dieser bei einer Platzierung des LF 20 in Bahlen eine negative Stellungnahme abgeben wird.

Vielmehr hat man darauf hingewiesen, dass der Brandschutzbedarfsplan zwingend zu überarbeiten ist und die Notwendigkeit des Fahrzeuges für den Standort Boizenburg gesehen wird. Aus diesem Grund und im Hinblick auf die sich abzeichnende Haushaltsentwicklung der kommenden Jahre hat der Bürgermeister festgelegt, dass der entsprechende Antrag auf Sonderbedarfszuweisung für das LF 20 gestellt werden soll, mit dem Hinweis, dass der Standort für das Fahrzeug Boizenburg sein wird. Der Antrag wurde vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtvertretung gestellt.

 

Seitens des FD 38 liegt nunmehr die fachliche Stellungnahme vom 09.11.2023 im Hinblick auf die Unterbringung des LF 20 bei der FF Boizenburg vor.

 

Auszugsweise heißt es in der Stellungnahme:

 

„Für die Feuerwehr Boizenburg steht alters- und verschleißbedingt die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 an.

 

Grundinformationen zur Feuerwehr:

 

Die Gemeindefeuerwehr organisiert sich aus den Ortsfeuerwehren Boizenburg, Bahlen, Gothmann und Schwartow und wurde mit dem Bescheid vom 10.03.2023 durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben eingestuft.

 

Derzeit leisten 69 Kameradinnen und Kameraden ihren aktiven Dienst in der Feuerwehr Boizenburg. Die doppelte Mindeststärke (52) als Richtwert wurde

damit betroffen.

Ebenso gibt es 20 Kameradinnen und Kameraden in der Kinderabteilung und 25 in der Jugendabteilung. Die Führungspositionen sind vollständig besetzt und entsprechend der aktuellen FwLDAVO M-V ausgebildet. Der Ausbildungsstand ist überdurchschnittlich gut, zudem Weiterentwicklungstendenzen durch Lehrgangsanmeldungen erkennbar sind.

 

Bemessung des Fahrzeuges:

 

Das zu ersetzende Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 (Baujahr 1997) weist aufgrund des Alters inzwischen erhebliche alters- und verschleißbedingte Mängel auf. Die dadurch steigenden Reparatur- und Unterhaltungskosten übersteigen den wirtschaftlichen Wert des Einsatzfahrzeuges. Langfristig kann auch nicht mehr die Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges sichergestellt werden."

 

 

                Darüber hinaus hat der Bürgermeister die Ausschreibung für die Neuerstellung des       

Brandschutzbedarfsplanes anhand der Verwaltungsvorschrift Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht.“

 

                Zu diesem Thema fand am 16.11.2023 beim Bürgermeister eine Zusammenkunft

Der Wehrführer/deren Stellvertreter statt, bei der auch der Ausschussvorsitzende Herr Behnke und ich anwesend waren.

 

Fazit ist, der neue Brandschutzbedarfsplan wird aufzeigen, wie sich die Feuerwehren der Stadt zukünftig ausrichten und ausgerüstet werden.

Wie auch im Beschlussvorschlag zu erlesen ist.

 

Bis zum Beschluss der Stadtvertretung des neuen Brandschutzbedarfsplanes, den wir Mitte 2024 erwarten, werden im Wesentlichen die Schutzziele aus 2019 fortbestehen.

 

Für die Beschaffung des TLF 3000, aus der Fortschreibung 2021, bleibt der Standort Schwartow vorerst bestehen.

 

Abschließend wird der rote Faden durch den neuen Brandschutzbedarfsplan gezeichnet sein.

 

 

Herr Buck fragt an, warum das Thema Tauschraum nicht zum Ende gebracht werden kann. Diese Problematik ist schon sehr lange im Gespräch, aber es findet sich keine Lösung.

 

Herr Wulff teilt mit, dass seitens der Stadt der Vorschlag unterbreitet wurde, dass Gebäudeteile der ehem. Firma Danish Crown vielleicht genutzt werden könnten. Dies wurde jedoch seitens des Landkreises auf Grund der Größe der Gebäude abgelehnt. Das eine war ein Bürogebäude, welches ungeeignet ist, und die zweite Möglichkeit war eine Lagerhalle, die zu groß war für einen Tauschraum.

Es fand hierzu auch ein Besichtigungstermin seitens der Verwaltung mit dem Gemeindewehrführer statt.

 

Herr Buck fragt an, ob mit dem Amt Boizenburg-Land diesbezüglich Rücksprache gehalten wurde. Seiner Meinung nach hat das Amt eine eventuell in Frage kommende Möglichkeit gefunden, einen Tauschraum einzurichten.

               

Herr Wulff merkt an, dass seinerseits noch kein Gespräch mit dem Amt stattgefunden hat.

 

Herr Behnke fragt daraufhin den anwesenden Gemeindewehrführer?

 

Daraufhin fragt Herr Behnke bei Herrn Wulff an, ob seitens der Verwaltung die Frage, ob der Gemeindewehrführer Mitglied des Ausschusses für Brand- und Katastrophenschutz, Ordnung und Sicherheit werden kann? Wurde dies durch die Kommunalaufsicht prüfen lassen?

 

Herr Wulff informiert, dass eine Anfrage an die Kommunalaufsicht erfolgt ist, eine Rückantwort liegt auch vor mit 3 Optionen. Diese sind noch innerhalb der Verwaltung zu klären. Erst dann kann eine abschließende Information gegeben werden.

 

Hierüber wurde noch kurz diskutiert.

 

In Abstimmung mit den Ausschussmitgliedern bittet der Ausschussvorsitzende den anwesenden Gemeindewehrführer, zum Thema Tauschraum an der Diskussion teilzunehmen.

 

Herr Hilpert teilt hierzu mit, dass schon seit längerer Zeit ein geeignetes Objekt für die Einrichtung eines Tauschraumes auch im Bereich des Amtes Boizenburg-Land gemeinsam mit deren Amtswehrführer gesucht wird. Es wurde bereits ein Objekt in Augenschein genommen, jedoch muss erst geprüft werden, ob dies für die Einrichtung eines Tauschraumes in Frage kommt. Der Austausch mit dem Amtswehrführer erfolgt regelmäßig.