Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung Boizenburg/Elbe möge beschließen:
1.
Der Beschluss der Stadtvertretung auf Drucksache 139/16/FR-SPD vom 20.10.2016
wird aufgehoben. Die Stadtvertretung beschließt stattdessen, dass
Gewerbeflächen zukünftig zum vollen Verkehrswert veräußert werden.
2.
Die Stadtvertretung beschließt ferner, dass auch alle anderen bebauten sowie
unbebauten Wohn- und Nichtwohnbauflächen grundsätzlich zum vollen Verkehrswert
veräußert werden. Dies erstreckt sich auch auf die Gewährung von
grundstücksgleichen Rechten.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit einem geeigneten Verfahren den
Verkehrswert eines Grundstückes vor jedem Verkauf zu schätzen. Bei gebauten
Grundstücken ist zusätzlich der Wert aufstehender Gebäude zu berücksichtigen.
Beitragsfähige Kosten (Schmutz- und Niederschlagswasser etc. sowie Kosten für
Versorgungsnetze für Gas, Wasser, Strom und Fernwärme etc.) sind, wenn möglich,
als Beiträge entsprechend der tatschlich angefallenen Anschaffungs- und
Herstellungskosten zu erheben.
4. Liegt ein besonderes
öffentliches Interesse vor, kann die Stadtvertretung im Einzelfall Abweichungen
zulassen.