Beschluss: vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe möge beschließen:

1. Der Beschluss der Stadtvertretung auf Drucksache 139/16/FR-SPD vom 20.10.2016 wird aufgehoben. Die Stadtvertretung beschließt stattdessen, dass Gewerbeflächen zukünftig zum vollen Verkehrswert veräußert werden.

2. Die Stadtvertretung beschließt ferner, dass auch alle anderen bebauten sowie unbebauten Wohn- und Nichtwohnbauflächen grundsätzlich zum vollen Verkehrswert veräußert werden. Dies erstreckt sich auch auf die Gewährung von grundstücksgleichen Rechten.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit einem geeigneten Verfahren den Verkehrswert eines Grundstückes vor jedem Verkauf zu schätzen. Bei gebauten Grundstücken ist zusätzlich der Wert aufstehender Gebäude zu berücksichtigen. Beitragsfähige Kosten (Schmutz- und Niederschlagswasser etc. sowie Kosten für Versorgungsnetze für Gas, Wasser, Strom und Fernwärme etc.) sind, wenn möglich, als Beiträge entsprechend der tatschlich angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten zu erheben.

4. Liegt ein besonderes öffentliches Interesse vor, kann die Stadtvertretung im Einzelfall Abweichungen zulassen.