Sitzung: 10.10.2022 Hauptausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 123/22/FR-CDU
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, entsprechend der
nachfolgenden Aufzählung die neu zu schaffende Stelle in den Stellenplan 2023
einzupflegen:
1. Die Stadt Boizenburg/Elbe richtet eine unbefristete
Stelle für Gefahrenabwehr und Brandschutz ein, um die wirksame und
zielgerichtete Wirkung der örtlichen Einheiten der Gefahrenabwehr zu
gewährleisten sowie im Katastrophenfall effektiv, im Rahmen des Landeskatatstrophenschutzgesetzes,
mit ihren öffentlichen Einheiten und Einrichtungen mitzuwirken. Der
vorgenannten Stelle sollen insbesondere folgende Tätigkeiten zugeordnet werden:
a)
Organisatorische und
planerische Vorbereitung für den Einsatz der örtlichen Einheiten im Zuge der
Gefahrenabwehr sowie zur Mitwirkung im Katastrophenfall nach Vorgabe der
zuständigen Katastrophenschutzbehörden,
b)
Erarbeitung und
Fortschreibung eines Planes zur Beschaffung von technischem Gerät und
gebäudetechnischer Ausstattung zur Gefahrenabwehr,
c)
Führungsunterstützung
der örtlichen Entscheidungsträger durch Erwerb der Qualifikation zum
Verbandsführer bzw. einer vergleichbaren Qualifikation,
d)
Teilnahme an Übungen
und Schulungen,
e)
Zukünftige Übernahme
der Sachbearbeitung Brandschutz der Stadt Boizenburg/Elbe als Hauptträger der
örtlichen Gefahrenabwehr,
f)
Unterweisung,
Schulung und Anleitung von Verwaltungsmitarbeitern im Umgang mit der FwDV 100
sowie den dazugehörigen Softwareprodukten, um die administrativen Aufgaben der
Verwaltung erfüllen zu können.
2. Der
Bürgermeister wird beauftragt, sich mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim als
zuständiger Katastrophenschutzbehörde abzustimmen, um eine möglichst effiziente
Zusammenarbeit der o.g. Stelle mit den kreislichen Einrichtungen zu
ermöglichen.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Amt Boizenburg-Land Gespräche
dahingehend aufzunehmen, ob die vorgenannte Stelle in die Gefahrenabwehr des
Amtes eingebunden werden kann um eine bessere Koordination des Einsatzes von
Kräften bzw. der Beschaffung von Einsatzmitteln zu ermöglichen.
4. Die
Stelle soll sowohl Bewerbern mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich
Gefahrenabwehr als auch Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung und
langjähriger Erfahrung im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst, THW etc.
offenstehen. Voraussetzung soll weiterhin der Besitz bzw. die Bereitschaft zum
Erwerb von Führungsqualifikationen entsprechend der Befähigung Verbandsführer
sein. Die Eingruppierung soll je nach persönlichen Voraussetzungen und tatsächlicher
Stellenbeschreibung in der EG 9 bis 11 TvÖD (VKA) erfolgen.
5. Die
Befugnisse des Bürgermeisters bleiben unberührt.