Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, entsprechend der nachfolgenden Aufzählung die neu zu schaffende Stelle in den Stellenplan 2023 einzupflegen:

 

1. Die Stadt Boizenburg/Elbe richtet eine unbefristete Stelle für Gefahrenabwehr und Brandschutz ein, um die wirksame und zielgerichtete Wirkung der örtlichen Einheiten der Gefahrenabwehr zu gewährleisten sowie im Katastrophenfall effektiv, im Rahmen des Landeskatatstrophenschutzgesetzes, mit ihren öffentlichen Einheiten und Einrichtungen mitzuwirken. Der vorgenannten Stelle sollen insbesondere folgende Tätigkeiten zugeordnet werden:

a)      Organisatorische und planerische Vorbereitung für den Einsatz der örtlichen Einheiten im Zuge der Gefahrenabwehr sowie zur Mitwirkung im Katastrophenfall nach Vorgabe der zuständigen Katastrophenschutzbehörden,

b)      Erarbeitung und Fortschreibung eines Planes zur Beschaffung von technischem Gerät und gebäudetechnischer Ausstattung zur Gefahrenabwehr,

c)       Führungsunterstützung der örtlichen Entscheidungsträger durch Erwerb der Qualifikation zum Verbandsführer bzw. einer vergleichbaren Qualifikation,

d)      Teilnahme an Übungen und Schulungen,

e)      Zukünftige Übernahme der Sachbearbeitung Brandschutz der Stadt Boizenburg/Elbe als Hauptträger der örtlichen Gefahrenabwehr,

f)        Unterweisung, Schulung und Anleitung von Verwaltungsmitarbeitern im Umgang mit der FwDV 100 sowie den dazugehörigen Softwareprodukten, um die administrativen Aufgaben der Verwaltung erfüllen zu können.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, sich mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim als zuständiger Katastrophenschutzbehörde abzustimmen, um eine möglichst effiziente Zusammenarbeit der o.g. Stelle mit den kreislichen Einrichtungen zu ermöglichen.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Amt Boizenburg-Land Gespräche dahingehend aufzunehmen, ob die vorgenannte Stelle in die Gefahrenabwehr des Amtes eingebunden werden kann um eine bessere Koordination des Einsatzes von Kräften bzw. der Beschaffung von Einsatzmitteln zu ermöglichen.

 

4. Die Stelle soll sowohl Bewerbern mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Gefahrenabwehr als auch Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung und langjähriger Erfahrung im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst, THW etc. offenstehen. Voraussetzung soll weiterhin der Besitz bzw. die Bereitschaft zum Erwerb von Führungsqualifikationen entsprechend der Befähigung Verbandsführer sein. Die Eingruppierung soll je nach persönlichen Voraussetzungen und tatsächlicher Stellenbeschreibung in der EG 9 bis 11 TvÖD (VKA) erfolgen.

 

5. Die Befugnisse des Bürgermeisters bleiben unberührt.