Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt folgendem Verfahren zur Beauftragung von Nachträgen für das Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe zu:

 

Bei der Beauftragung von Nachträgen im Sinne von § 2 der VOB/B bis 10 % der ursprünglichen Auftragssumme entscheidet der Bürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen.

Für die Überschreitung der vorstehenden Summe für Nachtragsaufträge ist die Summe aller erteilten Nachtragsaufträge maßgebend.

 

Die zuständigen Gremien werden fortlaufend im Bericht der Verwaltung über den Stand der Bauvorhaben und Anzahl, Höhe und Gesamtsumme der laufenden Nachträge informiert. Dazu wird eine monatliche Budgetübersicht zum Kostencontrolling gefertigt und den Gremien vorgestellt.

 

Der Ausschuss für Bau und Verkehr wird unabhängig von den Ausschusssitzungen über den Ablauf und die laufenden Nachträge informiert. Zudem kann der Ausschuss für Bau und Verkehr jederzeit Einsicht in die Budgetübersicht des Projektes beim Bürgermeister nach vorheriger Ankündigung nehmen.