Beschluss: Die Ausschussmitglieder*innen empfehlen der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 für den Bereich „Grundschulzentrum- Außensportfeld“ (Stand Mai 2022), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) zu beschließen und den Entwurf der Begründung zu billigen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) öffentlich auszulegen und zusätzlich während des Beteiligungszeitraums auf der Internetseite der Stadt Boizenburg/Elbe zu veröffentlichen. Parallel sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.