Beschluss: Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage dargestellten Einzelempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit als Schlussabwägung. Die einzelnen Beschlüsse sind in die Unterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am Elbberg, südlich der alten B 5“ einzuarbeiten. Die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Schlussabwägung zu unterrichten.

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am Elbberg, südlich der alten B5“ (Stand Januar 2022) mit der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung und billigt die Begründung.