Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 49 Absatz 4 Kommunalverfassung M-V, die in der Anlage aufgeführten Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2022 im notwendigen Umfang fortzuführen.