Sitzung: 16.12.2021 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 173/21/30
Beschluss: 173/21/30
Die Stadtvertretung der Stadt
Boizenburg/Elbe beschließt die in der 30-seitigen Anlage dargestellten
Einzelempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den formellen
Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit
als Zwischenabwägung. Die einzelnen Beschlüsse sind in die Unterlagen zur 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten. Die jeweiligen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme vorgebracht
haben, sind von dem Ergebnis der Zwischenabwägung zu unterrichten.
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt mit dem Entwurf der 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Oktober 2021) nebst Entwurf der
Begründung und Entwurf des Umweltberichtes die erneuten Beteiligungsverfahren
nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der
Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der
Begründung und des Umweltberichtes sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.
2 BauGB erneut für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) öffentlich
auszulegen und zusätzlich während des Beteiligungszeitraums auf der
Internetseite der Stadt Boizenburg/Elbe zu veröffentlichen. Parallel sind die
Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4
Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.