Beschluss: Die Ausschussmitglieder*innen empfehlen die in der 30-seitigen Anlage dargestellten Einzelempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit als Zwischenabwägung. Die einzelnen Beschlüsse sind in die Unterlagen zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten. Die jeweiligen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Zwischenabwägung zu unterrichten.

Die Ausschussmitglieder*innen empfehlen mit dem Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Oktober 2021) nebst Entwurf der Begründung und Entwurf des Umweltberichtes die erneuten Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) öffentlich auszulegen und zusätzlich während des Beteiligungszeitraums auf der Internetseite der Stadt Boizenburg/Elbe zu veröffentlichen. Parallel sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.