Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 5

Beschluss: 149/21/30

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Am Elbberg / südlich der alten Bundestraße 5" und billigt den Entwurf der Begründung.

Da das Verfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geführt wird, werden die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB nicht durchgeführt. Der Entwurf (Stand September 2021) ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und gleichzeitig auf der Website der Stadt einzustellen. Parallel dazu sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Da keine Betroffenheit benachbarter Gemeinden vorliegt, ist eine Beteiligung der Nachbargemeinden nicht erforderlich.