Sitzung: 21.10.2021 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 132/21/30
Beschluss: 132/21/30
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 21.10.2021 die folgenden Eckdaten für die
Gebührenvorschau 2022/2023:
Zu 1. Die
zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll im bestehenden
Umfang weiter betrieben werden.
Zu 2. Für
die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden
unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert. Für die dezentrale Schmutzwasser-beseitigungsanlage
erfolgt die Kalkulation der Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme aus
Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben.
Zu 3. Die
Betriebs- und Unterhaltungskosten der Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind zu
100 % aus Gebühren zu decken.
Zu 4. Die
Gebührenkalkulation erfolgt für die Jahre 2022/2023. Die Über-/Unterdeckung der
Jahre 2019 und 2020 sind bei der Gebührenvorschau zu berücksichtigen.
Zu 5. Die
Abschreibungen erfolgen weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und
Herstellungskosten, die in der Sachdarstellung genannten Abschreibungssätze
werden bestätigt.
Zu 6. Die
Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung erfolgt mit einem Zinssatz von
0,9523 %.
Zu 7. Die
Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll
mit einem erwarteten Benutzungsumfang von 615.000 m³ Abwasser/Jahr aus dem
Stadtgebiet erfolgen. Für die Kalkulation der Gebühren der dezentralen
Schmutzwasserbeseitigungsanlage ist jährlich von der Behandlung von 100 m³
Fäkalschlammen und 60 m³Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben auszugehen.