Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss: 132/21/30

 

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 21.10.2021 die folgenden Eckdaten für die Gebührenvorschau 2022/2023:

Zu 1.    Die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll im bestehenden Umfang weiter betrieben werden.

Zu 2.    Für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert. Für die dezentrale Schmutzwasser-beseitigungsanlage erfolgt die Kalkulation der Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben.

Zu 3.    Die Betriebs- und Unterhaltungskosten der Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind zu 100 % aus Gebühren zu decken.

Zu 4.    Die Gebührenkalkulation erfolgt für die Jahre 2022/2023. Die Über-/Unterdeckung der Jahre 2019 und 2020 sind bei der Gebührenvorschau zu berücksichtigen.

Zu 5.    Die Abschreibungen erfolgen weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die in der Sachdarstellung genannten Abschreibungssätze werden bestätigt.

Zu 6.    Die Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung erfolgt mit einem Zinssatz von 0,9523 %.

Zu 7.    Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll mit einem erwarteten Benutzungsumfang von 615.000 m³ Abwasser/Jahr aus dem Stadtgebiet erfolgen. Für die Kalkulation der Gebühren der dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage ist jährlich von der Behandlung von 100 m³ Fäkalschlammen und 60 m³Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben auszugehen.