Beschluss: Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 26.08.2021 als Schlussfolgerung aus der Einzelhandels-Potenzial- und Tragfähigkeitsanalyse gemäß Anlage folgendes:

 

Die Stadt Boizenburg /Elbe entwickelt zwei weitere zentrale Versorgungsbereiche und definiert die Kriterien dafür im Rahmen der Bauleitplanverfahren zum B-Plan 34 „Einkaufsmarkt an der Schwartower Straße“ und Änderung des B-Plans 4 „Südlich Berliner Straße / Eisenbahn“.

Damit wird die künftige Einzelhandelssteuerung durch eine Festsetzung der Sortimente in den Bebauungsplänen vorgenommen.

 

Dabei sollen zentrenrelevante Sortimente ausschließlich dem vorhanden zentralen Versorgungsbereich –Stadtzentrum- vorzubehalten bleiben.

 

Für die neuen zentralen Versorgungsbereiche sollen die Sortimente so festgelegt werden, dass im Bereich Schwartower Straße nahversorgungsrelevante Sortimente angeboten werden dürfen und im Bereich des Boize Centers auch nicht zentrenrelevante Sortimente.

 

Die Summe der Neu-Ansiedlungen für beide Bebauungspläne soll die Größe von 4.700 m² nicht überschreiten.