Beschluss:

 

1. Die Ausschussmitglieder beschließen, dass über beide Änderungsanträge zeitgleich abgestimmt wird.

 

 

2. Die Stadtvertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Küsters Gärten“ mit Stand vom März 2021.

Die Begründung wird gebilligt.

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des Entwurfes gem. § 4 Abs.2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchzuführen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs.2 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

inkl. Änderungsanträge:

 

Frau Wiener stellt weiterhin den Änderungsantrag, die breite Straße zu einem Fußweg umzuändern und die Änderung der Stichstraße in Richtung Bahn in eine Fläche, die zur öffentlichen Nutzung vorgesehen ist, aber Verkehrsfläche ist.