Sitzung: 10.06.2021 Stadtvertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 3
Vorlage: 080/21/20
Beschluss:
1.) Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe ist unter Beachtung der Vorschrift des § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021 berechtigt, auch Entscheidungen i.S.d. § 7 Abs. 3 bis 8 der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe zu treffen, die die dort genannten Wertgrenzen übersteigen.
2.)
Diese Berechtigung ist befristet bis zum
31.08.2021.