Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt nach § 22 Absatz 2 Kommunalverfassung, die Entscheidung zur Anmietung von zusätzlichem Büroraum für die Verwaltung, die bisher aufgrund von § 7 Absatz 3 Ziffer Ziffer 1, 2. Satz auf den Bürgermeister übertragen ist, an sich zu ziehen.