Sitzung: 21.04.2021 Ausschuss für Brand- u. Katastrophenschutz, Ordnung u. Sicherheit
Vorlage: 043/21/10
Herr Behnke merkt zu
Beginn an, dass die Umsetzung der Vorgaben im Brandschutzbedarfsplan äußerte
Priorität haben muss und es hier auch kein Aufschub gewährt werden kann. Wir
können uns keinen weiteren Stillstand leisten.
Bezüglich der
Förderung des neu zu beschaffenden HLF gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen
kann über den Strategiefonds ein Förderantrag gestellt werden, hierbei beträgt
die Höchstsumme der Förderung 100.000,00 €. Es sollte auch geprüft werden, ob
eine Förderung, wie bei der Drehleiter, möglich ist, also eine 2/3-Förderung
(1/3 Land, 1/3 Landkreis, 1/3 Stadt).
Es sollte auch die
Planungssumme überdacht werden. Gegenwärtig liegt die Beschaffungssumme bei ca.
500.000,00 €. Die Preisentwicklung für die kommenden Jahre muss dabei
Berücksichtigung finden.
Herr Mix informiert,
dass die Fördermittel, die über den Strategiefonds bezogen werden, spätestens
bis zum 31.12.2023 abgerechnet werden müssen.
Für die Beantragung
von Fördermitteln für die Beschaffung eines HLF ist es Voraussetzung, dass im
Haushalt zumindest eine Verpflichtungsermächtigung beschlossen wird, damit die
finanziellen Mittel als gesichert gelten.
Herr Buck gab noch
kurz die Information, dass der Landkreis nur noch Fahrzeuge fördert und keine
Gerätehäuser mehr. Bei den Fahrzeugen gibt es eine bestimmte Summe für
entsprechende Fahrzeuge (wie z.Bsp. für TSF-W, HLF usw.).
Die
Ausschussmitglieder kamen dahingehend überein, dass die bestmögliche Förderung
für die Beschaffung eines HLF seitens der Verwaltung genutzt werden soll.
Herr Preis fragt
nach, warum die Beschaffung eines MTW für die FF Gothmann nicht im
Nachtragshaushalt enthalten ist?
Herr Mix sagt dazu,
dass dies finanztechnisch nicht möglich war.
Herr Buck vermisst
im Haushalt die Planzahl von 800.000,00 € für den Bau der beiden
Feuerwehrgerätehäuser für Bahlen und Schwartow.
Herr Mix wird sich
diesbezüglich erkundigen.
Herr Bönning fragt
nach, wie der Verkehrsgarten/Verkehrsübungsplatz geplant wurde? Solche Maßnahme
muss im Vorfeld im zuständigen Ausschuss (BKSOS) mit thematisiert werden.
Herr Buck merkt an,
dass zu diesem Thema heute ein Presseartikel in der SVZ erscheint. Eine
Förderung für ein derartiges Vorhaben beträgt 80 %.
Herr Bönning
beantragt die Streichung des Verkehrsgartens, alternativ eine Sperrung dieser
Haushaltsmittel. Die Maßnahme muss im Vorfeld beraten werden.
Herr Bönning stellt
eine Anfrage zu den geplanten Haushaltsmitteln für die Hundetoiletten.
Herr Mix gibt hierzu
kurze Erläuterungen.
Herr Behnke merkt
an, dass bei den vorherigen Beratungen nur das im Ausschuss beraten wurde, was
auch diesen betrifft.
Er fragt zu den
Projektauszahlungen „Boizenburg unglaublich real“, wie weit das Projekt
vorangeschritten ist. Diese Frage stellte er an Herrn Bönning.
Herr Bönning merkt
an, dass die eingeplanten Summen sehr hoch sind. Mit dem Blick auf die
geforderten Einsparungen in Höhe von 500.000,00 € seitens des Landkreises LUP
sieht er dieses Projekt als sehr umstritten an.
Im Haushalt sind
Fördermittel von 387.000,00 € geplant und eine Ausgabe in Höhe von 500.000,00
€, hierbei entsteht eine Differenz in Höhe von 113.000,00 €, welches der
Eigenanteil der Stadt ist.
Zu diesem Projekt
fand eine kurze Diskussion statt.
Herr Bönning stellt
den Antrag, das Projekt aus dem Nachtragshaushalt zu streichen. Eine Einplanung
im kommenden Haushalt wäre ausreichend, es sei denn, es kommt eine plausible
Erklärung, warum dieses Projekt unbedingt im Nachtragshaushalt 2021 enthalten
sein muss. Es bedarf noch weiterer Erläuterungen zu diesem Projekt, z.Bsp.
auftretende Folgekosten usw.
Herr Preis stellt
die Anfrage, ob die Minderaufwendungen in Höhe von 40.000,00 € für Unterhaltung
von Straßen, Wege und Plätze doch lieber im Haushalt verbleiben sollten, denn
es sind noch viele Baustellen in unserer Stadt, bei denen das Geld eingesetzt
werden könnte.
Herr Bönning merkt
an, dass die Minderaufwendungen für Personalkosten (Stelle Streetwork) und für
2. Schulsozialarbeiter*in an Grundschulen im Haushalt verbleiben sollten,
gerade in der jetzigen Zeit der Pandemie.
Herr Mix erklärt
hierzu, dass diese Summe nur der Anteil ist, der auf Grund der nicht besetzten
Stelle nicht ausgezahlt wurde. Die Personalkosten werden immer für ein
komplettes Jahr im Haushalt berechnet.
Antrag – Streichung
Verkehrsgarten aus Nachtragshaushalt:
Abstimmung: 5 / 0 / 0
Antrag – Streichung
Projekt „Boizenburg unglaublich real“:
Abstimmung: 4 / 0 / 1
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit den zugehörigen Anlagen.
Änderungsanträge:
Streichung Vorhaben Verkehrsgarten
Streichung Projekt „Boizenburg unglaublich real“