Herr Behnke merkt zu Beginn an, dass die Umsetzung der Vorgaben im Brandschutzbedarfsplan äußerte Priorität haben muss und es hier auch kein Aufschub gewährt werden kann. Wir können uns keinen weiteren Stillstand leisten.

Bezüglich der Förderung des neu zu beschaffenden HLF gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann über den Strategiefonds ein Förderantrag gestellt werden, hierbei beträgt die Höchstsumme der Förderung 100.000,00 €. Es sollte auch geprüft werden, ob eine Förderung, wie bei der Drehleiter, möglich ist, also eine 2/3-Förderung (1/3 Land, 1/3 Landkreis, 1/3 Stadt).

Es sollte auch die Planungssumme überdacht werden. Gegenwärtig liegt die Beschaffungssumme bei ca. 500.000,00 €. Die Preisentwicklung für die kommenden Jahre muss dabei Berücksichtigung finden.

 

Herr Mix informiert, dass die Fördermittel, die über den Strategiefonds bezogen werden, spätestens bis zum 31.12.2023 abgerechnet werden müssen.

Für die Beantragung von Fördermitteln für die Beschaffung eines HLF ist es Voraussetzung, dass im Haushalt zumindest eine Verpflichtungsermächtigung beschlossen wird, damit die finanziellen Mittel als gesichert gelten.

 

Herr Buck gab noch kurz die Information, dass der Landkreis nur noch Fahrzeuge fördert und keine Gerätehäuser mehr. Bei den Fahrzeugen gibt es eine bestimmte Summe für entsprechende Fahrzeuge (wie z.Bsp. für TSF-W, HLF usw.).

Die Ausschussmitglieder kamen dahingehend überein, dass die bestmögliche Förderung für die Beschaffung eines HLF seitens der Verwaltung genutzt werden soll.

 

Herr Preis fragt nach, warum die Beschaffung eines MTW für die FF Gothmann nicht im Nachtragshaushalt enthalten ist?

 

Herr Mix sagt dazu, dass dies finanztechnisch nicht möglich war.

 

Herr Buck vermisst im Haushalt die Planzahl von 800.000,00 € für den Bau der beiden Feuerwehrgerätehäuser für Bahlen und Schwartow.

 

Herr Mix wird sich diesbezüglich erkundigen.

 

Herr Bönning fragt nach, wie der Verkehrsgarten/Verkehrsübungsplatz geplant wurde? Solche Maßnahme muss im Vorfeld im zuständigen Ausschuss (BKSOS) mit thematisiert werden.

 

Herr Buck merkt an, dass zu diesem Thema heute ein Presseartikel in der SVZ erscheint. Eine Förderung für ein derartiges Vorhaben beträgt 80 %.

 

Herr Bönning beantragt die Streichung des Verkehrsgartens, alternativ eine Sperrung dieser Haushaltsmittel. Die Maßnahme muss im Vorfeld beraten werden.

 

Herr Bönning stellt eine Anfrage zu den geplanten Haushaltsmitteln für die Hundetoiletten.

 

Herr Mix gibt hierzu kurze Erläuterungen.

 

Herr Behnke merkt an, dass bei den vorherigen Beratungen nur das im Ausschuss beraten wurde, was auch diesen betrifft.

Er fragt zu den Projektauszahlungen „Boizenburg unglaublich real“, wie weit das Projekt vorangeschritten ist. Diese Frage stellte er an Herrn Bönning.

 

Herr Bönning merkt an, dass die eingeplanten Summen sehr hoch sind. Mit dem Blick auf die geforderten Einsparungen in Höhe von 500.000,00 € seitens des Landkreises LUP sieht er dieses Projekt als sehr umstritten an.

Im Haushalt sind Fördermittel von 387.000,00 € geplant und eine Ausgabe in Höhe von 500.000,00 €, hierbei entsteht eine Differenz in Höhe von 113.000,00 €, welches der Eigenanteil der Stadt ist.

 

Zu diesem Projekt fand eine kurze Diskussion statt.

 

Herr Bönning stellt den Antrag, das Projekt aus dem Nachtragshaushalt zu streichen. Eine Einplanung im kommenden Haushalt wäre ausreichend, es sei denn, es kommt eine plausible Erklärung, warum dieses Projekt unbedingt im Nachtragshaushalt 2021 enthalten sein muss. Es bedarf noch weiterer Erläuterungen zu diesem Projekt, z.Bsp. auftretende Folgekosten usw.

 

Herr Preis stellt die Anfrage, ob die Minderaufwendungen in Höhe von 40.000,00 € für Unterhaltung von Straßen, Wege und Plätze doch lieber im Haushalt verbleiben sollten, denn es sind noch viele Baustellen in unserer Stadt, bei denen das Geld eingesetzt werden könnte.

 

Herr Bönning merkt an, dass die Minderaufwendungen für Personalkosten (Stelle Streetwork) und für 2. Schulsozialarbeiter*in an Grundschulen im Haushalt verbleiben sollten, gerade in der jetzigen Zeit der Pandemie.

 

Herr Mix erklärt hierzu, dass diese Summe nur der Anteil ist, der auf Grund der nicht besetzten Stelle nicht ausgezahlt wurde. Die Personalkosten werden immer für ein komplettes Jahr im Haushalt berechnet.

 

Antrag – Streichung Verkehrsgarten aus Nachtragshaushalt:

 

                               Abstimmung:                    5 / 0 / 0

 

Antrag – Streichung Projekt „Boizenburg unglaublich real“:

 

                               Abstimmung:                    4 / 0 / 1

 

 

Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit den zugehörigen Anlagen.

 

Änderungsanträge:

Streichung Vorhaben Verkehrsgarten

Streichung Projekt „Boizenburg unglaublich real“