Beschluss:

 

Die im Schreiben des Landkreises vom 06.01.2021 geäußerten Hinweise werden im Zuge der Abwägung zur Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt.

 

Die im vereinfachten Verfahren durchgeführten Bebauungsplanänderungen in der Fassung vom März 2021 werden nach § 10 BauGB i.V.m. § 5 der Kommunalverfassung M-V als Satzung beschlossen.