Sitzung: 11.03.2021 Ausschuss für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt
Vorlage: 009/21/30
Beschluss: Die Stadtvertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37
„Küsters Gärten“ mit Stand vom März 2021.
Die Begründung wird
gebilligt.
Die Stadtvertretung
beschließt auf der Grundlage des Entwurfes gem. § 4 Abs.2 Satz 1 BauGB i.V.m. §
3 Abs.2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer einmonatigen
Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs.2 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.