Beschluss: Die Stadtvertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Küsters Gärten“ mit Stand vom März 2021.

Die Begründung wird gebilligt.

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des Entwurfes gem. § 4 Abs.2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchzuführen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs.2 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.