Herr Necke berichtet, dass gegenwärtig das Landesförderinstitut (LFI) mit den Prüfungen der Abrechnungen der städtebaulichen Sondervermögen nicht nachkommt, da die Coronahilfen ausgezahlt werden müssen. Insofern ist mit langen Zeiträumen für die Abrechnung des städtebaulichen Sanierungsvermögens zu rechnen.

 

Herr Necke stellt die Buchungsliste 2019 vor. Im Wesentlichen wurden die Trägervergütung mit 58 T€ und die Abschreibungen für die Zuschüsse an die Privaten gebucht. Ab 2020 wurden die Ablösebeiträge der Bürgerinnen und Bürger an den Haushalt der Stadt gezahlt.

 

Die Kapitalrücklage beinhaltet noch das letzte D4- Grundstück. In den Verbindlichkeiten sind noch Sicherheitseinbehalte vorhanden.

 

Trotz des Jahresfehlbetrages 2019 ist der Ergebnishaushalt ausgeglichen, da Gewinnvorträge aus Vorjahren vorhanden sind.

 

Beanstandungen seitens des Ausschusses ergeben sich nicht.

 

 

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe prüft den in der Anlage enthaltenen Jahresabschluss 2019 des städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ und erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk über die Prüfung.

 

Wesentliche Prüfungsfeststellungen haben sich nicht ergeben.