Sitzung: 04.02.2021 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 013/21/20
Beschluss: 013/21/20
1.) Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe ist unter Beachtung der
Vorschrift des § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der
Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021
berechtigt, auch Entscheidungen i.S.d. § 7 Abs. 3 bis 8 der Hauptsatzung der
Stadt Boizenburg/Elbe zu treffen, die die dort genannten Wertgrenzen
übersteigen.
2.) Diese Berechtigung ist befristet für die Dauer von drei Monaten ab
Wirksamkeit dieses Beschlusses.