Bericht über Schweinepest und Vogelgrippe:

 

  • Vogelgrippe

 

Nach einer Telefonkonferenz mit dem Landwirtschaftsminister, Dr. Till Backhaus, bezüglich der Vogelgrippe behält der Landkreis Ludwigslust-Parchim zunächst die getroffenen Maßnahmen bei. Demnach gilt weiterhin die allgemeine Stallpflicht in den sogenannten Risikogebieten, die durch ornithologische Sachverständige und Epidemiologen definiert wurden. Darüber hinaus sind an Tierhalter, die mehr als 100 Stück Geflügel halten, Einzelverfügungen zur Aufstallung ergangen. Eine kreisweite Aufstallung wird an der weiteren Seuchenentwicklung festgemacht. Vor dem Hintergrund der starken Ausbreitungstendenz der Geflügelpest ist damit zu rechnen, dass eine Ausweitung der Stallpflicht unverzichtbar sein wird. Durch eine Änderung der Geflügelpest-Verordnung ist es inzwischen auch zulässig, bei Stallpflicht die Tiere unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Jeder Geflügelhalter sollte die Zeit nutzen, um dafür Vorsorge zu treffen. Das Friedrich-Loeffler-Institut befürchtet einen ähnlich schweren Seuchenzug wie in den Jahren 2016/2017. Das Virus wurde mit dem Vogelzug nach Europa gebracht und ist in der Wildvogelpopulation sowohl in ganz Deutschland, als auch in den Niederlanden, Dänemark, Frankreich, Schweden und dem Vereinigten Königreich präsent.

 

Besonders auffällig ist momentan, dass sehr viele der Wildvögel keine klinischen Anzeichen aufweisen, bei Untersuchungen aber eine ungewöhnlich hohe Viruslast aufweisen. Für Hühnervögel scheint das Virus hochaggressiv zu sein.

 

  • Schweinepest

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist die derzeit größte Bedrohung für die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland und so auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die unter Haus- und Wildschweinen verbreitete Tierseuche hat sich bekanntermaßen seit 2014 in mehreren EU-Mitgliedsstaaten, zuletzt in Belgien, ausgebreitet. Um diese Tierseuche erfolgreich tilgen zu können, ist es notwendig, den Schwarzwildbestand so gering wie möglich zu halten, um potentielle Infektionsketten nicht entstehen zu lassen. Deshalb ist es notwendig, den Schwarzwildbestand wirksam zu reduzieren.

 

Vor diesem gesamten Hintergrund hat Minister Dr. Backhaus sich entschlossen, dass das Programm der Gewährung von Aufwandsentschädigungen für den Schwarzwildabschuss und für revierübergreifende Schwarzwild-Drückjagden fortgesetzt und ergänzt wird. Das Programm ist jetzt auf folgende drei Säulen gestützt:

 

  1. Säule:                   Bestandsreduzierung
  2. Säule:                   Früherkennung
  3. Säule:                   Biosicherheit

 

Erläuterungen zu den 3 Säulen:

 

1.       Säule:                           Aus fachlicher Sicht bedarf es drei weiterer Jagdjahre drastischer

Bestandsreduktion, um den Schwarzwildbestand in Mecklenburg-Vorpommern wirksam reduziert zu haben. Die für das Schwarzwild optimalen Witterungs- und Nahrungsbedingungen der letzten Jahre, insbesondere die starke Eichenmast des letzten Jahres, lassen in diesem Frühjahr ein weitaus höheres Zuwachsprozent erwarten als sonst, was ein weiteres Erschwernis beinhaltet.

 

2.       Säule:                           Der Früherkennung eines ASP-Eintrags (passives Monitoring) kommt

größte Bedeutung zu, um die ASP erfolgreich tilgen zu können. Maßgeblich ist hier das Fallwild. Es besteht bislang eine zu große Diskrepanz zwischen der Anzahl von Totfunden und der tatsächlich zur ASP-Abklärung eingesendeten Proben dieser Tiere.

 

3.       Säule:                           Entsorgung des gesamten Fallwildes in vom Land gestellten

Konfiskatbehältern.

 

Redaktionell:

Konfiskate sind Schlachtabfälle von Tieren, die vom Schlachtkörper bei der Schlachtung entfernt und entsorgt werden müssen. Dies erfolgt in sogenannte Konfiskatbehälter.

 

Unter das aufzustallende Geflügel fallen:

 

                Hühner, Enten, Gänse, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln,

                Pfauen sowie Laufvögel wie Strauße, Nandus und Emus.

 

Bezüglich der Vogelgrippe gibt es eine Aufforderung an die Bürger, dass kranke oder tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Gänse, Enten, Greifvögel, Kormorane und Schwäne, an das Ordnungsamt gemeldet werden. Wenn möglich, sollte das Tier mittels Handschuhe in einen festen Müllsack verpackt und vor anderen Tieren geschützt, bis zur Abholung, gelagert werden. Die toten Tiere sollten nicht mit bloßen Händen berührt werden, Hunde sind an der Leine zu führen. Eine Übertragung auf den Menschen ist bislang noch nicht bekannt.

Für die Erfassung dieser Tiere sind Formulare durch das Ordnungsamt auszufüllen. Die toten Tiere werden durch das Ordnungsamt angenommen und dann an den Landkreis LUP überführt.