Sitzung: 09.12.2020 Ausschuss für Brand- u. Katastrophenschutz, Ordnung u. Sicherheit
Bericht über
Schweinepest und Vogelgrippe:
- Vogelgrippe
Nach einer
Telefonkonferenz mit dem Landwirtschaftsminister, Dr. Till Backhaus, bezüglich
der Vogelgrippe behält der Landkreis Ludwigslust-Parchim zunächst die
getroffenen Maßnahmen bei. Demnach gilt weiterhin die allgemeine Stallpflicht
in den sogenannten Risikogebieten, die durch ornithologische Sachverständige
und Epidemiologen definiert wurden. Darüber hinaus sind an Tierhalter, die mehr
als 100 Stück Geflügel halten, Einzelverfügungen zur Aufstallung ergangen. Eine
kreisweite Aufstallung wird an der weiteren Seuchenentwicklung festgemacht. Vor
dem Hintergrund der starken Ausbreitungstendenz der Geflügelpest ist damit zu
rechnen, dass eine Ausweitung der Stallpflicht unverzichtbar sein wird. Durch
eine Änderung der Geflügelpest-Verordnung ist es inzwischen auch zulässig, bei
Stallpflicht die Tiere unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer
überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit
einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen
muss.
Jeder Geflügelhalter
sollte die Zeit nutzen, um dafür Vorsorge zu treffen. Das
Friedrich-Loeffler-Institut befürchtet einen ähnlich schweren Seuchenzug wie in
den Jahren 2016/2017. Das Virus wurde mit dem Vogelzug nach Europa gebracht und
ist in der Wildvogelpopulation sowohl in ganz Deutschland, als auch in den
Niederlanden, Dänemark, Frankreich, Schweden und dem Vereinigten Königreich
präsent.
Besonders auffällig
ist momentan, dass sehr viele der Wildvögel keine klinischen Anzeichen
aufweisen, bei Untersuchungen aber eine ungewöhnlich hohe Viruslast aufweisen.
Für Hühnervögel scheint das Virus hochaggressiv zu sein.
- Schweinepest
Die Afrikanische
Schweinepest (ASP) ist die derzeit größte Bedrohung für die landwirtschaftliche
Tierhaltung in Deutschland und so auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die unter
Haus- und Wildschweinen verbreitete Tierseuche hat sich bekanntermaßen seit
2014 in mehreren EU-Mitgliedsstaaten, zuletzt in Belgien, ausgebreitet. Um
diese Tierseuche erfolgreich tilgen zu können, ist es notwendig, den
Schwarzwildbestand so gering wie möglich zu halten, um potentielle
Infektionsketten nicht entstehen zu lassen. Deshalb ist es notwendig, den
Schwarzwildbestand wirksam zu reduzieren.
Vor diesem gesamten
Hintergrund hat Minister Dr. Backhaus sich entschlossen, dass das Programm der
Gewährung von Aufwandsentschädigungen für den Schwarzwildabschuss und für
revierübergreifende Schwarzwild-Drückjagden fortgesetzt und ergänzt wird. Das
Programm ist jetzt auf folgende drei Säulen gestützt:
- Säule: Bestandsreduzierung
- Säule: Früherkennung
- Säule: Biosicherheit
Erläuterungen zu den
3 Säulen:
1.
Säule: Aus fachlicher Sicht
bedarf es drei weiterer Jagdjahre drastischer
Bestandsreduktion, um den Schwarzwildbestand in Mecklenburg-Vorpommern
wirksam reduziert zu haben. Die für das Schwarzwild optimalen Witterungs- und
Nahrungsbedingungen der letzten Jahre, insbesondere die starke Eichenmast des
letzten Jahres, lassen in diesem Frühjahr ein weitaus höheres Zuwachsprozent
erwarten als sonst, was ein weiteres Erschwernis beinhaltet.
2.
Säule: Der Früherkennung
eines ASP-Eintrags (passives Monitoring) kommt
größte Bedeutung zu, um die ASP erfolgreich tilgen zu können. Maßgeblich
ist hier das Fallwild. Es besteht bislang eine zu große Diskrepanz zwischen der
Anzahl von Totfunden und der tatsächlich zur ASP-Abklärung eingesendeten Proben
dieser Tiere.
3.
Säule: Entsorgung des
gesamten Fallwildes in vom Land gestellten
Konfiskatbehältern.
Redaktionell:
Konfiskate sind Schlachtabfälle
von Tieren, die vom Schlachtkörper bei der Schlachtung entfernt und entsorgt
werden müssen. Dies erfolgt in sogenannte Konfiskatbehälter.
Unter das
aufzustallende Geflügel fallen:
Hühner, Enten, Gänse, Puten,
Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln,
Pfauen sowie Laufvögel wie
Strauße, Nandus und Emus.
Bezüglich der
Vogelgrippe gibt es eine Aufforderung an die Bürger, dass kranke oder tot
aufgefundene Wildvögel, insbesondere Gänse, Enten, Greifvögel, Kormorane und
Schwäne, an das Ordnungsamt gemeldet werden. Wenn möglich, sollte das Tier
mittels Handschuhe in einen festen Müllsack verpackt und vor anderen Tieren
geschützt, bis zur Abholung, gelagert werden. Die toten Tiere sollten nicht mit
bloßen Händen berührt werden, Hunde sind an der Leine zu führen. Eine
Übertragung auf den Menschen ist bislang noch nicht bekannt.
Für die Erfassung
dieser Tiere sind Formulare durch das Ordnungsamt auszufüllen. Die toten Tiere
werden durch das Ordnungsamt angenommen und dann an den Landkreis LUP
überführt.