Herr Rose:

 

Information für den Ausschuss:

Es gibt bei den Feuerwehren einen derzeitigen Ausbildungsmangel. 47 Kameradinnen/ Kameraden müssten derzeit eine Ausbildung absolvieren. An der Kreisfeuerwehrschule sind es 35 Lehrgänge, der Rest ist dann vom Kreis-Feuerwehr-Verband.

Es werden diesbezüglich diverse Gespräche geführt, um diesen Ausbildungsstau zu beseitigen. 12 Atemschutzgeräteträger können aus Mangel an Kapazitäten an der

Kreisfeuerwehrschule nicht ausgebildet werden. Gegebenenfalls müssen wir uns nach anderen Ausbildungsorten umsehen, damit die Ausbildung durchgeführt werden kann.

 

Bitte an den Ausschuss, sich mit der Thematik „Entschädigung von Funktionsträgern in den Feuerwehren“ zu beschäftigen.

Zum einen geht es um die Entschädigung für Doppel-Funktionsträger: Wie wird die zweite Funktion vergütet? Des weiteren soll geklärt werden, warum einige Funktionsträger seit längerer Zeit noch keine Entschädigung erhalten haben und es ist zu klären, ob die Entschädigung entsprechend der LVO nach dem Höchstsatz vergütet wird?

 

Herr Behnke fragt zum Thema Ausbildung nach, ob es Ausweichmöglichkeiten gibt, die Ausbildung in anderen Bundesländern durchzuführen?

 

Herr Rose teilt mit, dass das eine Option wäre, jedoch muss geprüft werden, wie sind die Kapazitäten in den anderen Schulen, wie sind die Anfahrtszeiten und auch die Lehrgangskosten?

 

Herr Behnke gibt zu Bedenken, dass ohne ausgebildete Atemschutzgeräteträger die Einsatzbereitschaft nicht mehr, wie es der Gesetzgeber vorgibt, gewährleistet werden kann.

 

Herr Behnke gibt den Auftrag an die Verwaltung zu prüfen, ob es in anderen Kreisfeuerwehrschulen in anderen Bundesländern freie Kapazitäten gibt, ob die Kosten akzeptabel sind bzw. müssen zusätzliche Kosten noch in den Haushalt mit aufgenommen werden? Die Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden ist die Grundlage für eine einsatzfähige Feuerwehr.

 

Herr Buck merkt an, dass der Mangel an Lehrgängen an der Kreisfeuerwehrschule dem geschuldet ist, dass die Lehrgänge auf Grund Corona nicht so durchgeführt werden konnten, wie es erforderlich war.

Nach überstandener Pandemie wird auch die Kreisfeuerwehrschule ihre Arbeit wieder aufnehmen und die anstehenden Lehrgänge werden dann auch nach Plan stattfinden.

Herr Buck merkt weiterhin an, dass eine weitere Möglichkeit besteht, Wochenlehrgänge zu absolvieren. Voraussetzung hierfür sind natürlich die Freistellungen der Kameradinnen und Kameraden durch ihre Arbeitgeber, welches sich sicherlich in einigen Fällen problematisch gestalten wird. Dann fallen hierfür auch Lohnausfallkosten an, die durch die Stadt übernommen werden müssen. Studenten und Auszubildende können die Wochenlehrgänge nur in den Semester-/ Schulferien besuchen. In diesen Fällen müsste sich die Kreisfeuerwehrschule anpassen und auch in den Ferien Lehrgänge anbieten.

Die Problematik ist jedoch noch in Klärung.

 

Herr Aukstein teilt mit, dass in den letzten zwei Jahren die Ausbildungsanmeldungen nicht abgearbeitet werden konnten. Im Gegenteil, die Liste mit den Bedarfsmeldungen wird immer länger. Kameradinnen und Kameraden, die sich weiterbilden möchten, können ihre Ausbildung nicht antreten.

Im Zeitalter der Digitalisierung sollte darüber nachgedacht werden, die Lehrgänge digital anzubieten. Warum muss ein Lehrgang an 6 Wochenenden stattfinden, wenn es auch digital möglich ist, die Ausbildung zu absolvieren.

Zu Beginn der Anmeldung über das Verwaltungsprogramm Fox 112 konnte sich jede Feuerwehr nach Freigabe der Ausbildungsplätze anmelden. In den meisten Fällen waren die Lehrgangsplätze in kürzester Zeit verplant. Durch die Einführung von Wartelisten kann der Kreisfeuerwehrverband kontrollieren, ob auch die Feuerwehren mit den meisten Einsätzen Berücksichtigung bei der Anmeldung gefunden haben oder nicht. In diesen Fällen konnte der Kreisfeuerwehrverband noch Änderungen vornehmen.

 

Herr Behnke stellt fest, dass bei der Kreisfeuerwehrschule akuter Handlungsbedarf besteht.

 

Herr Buck regt an, dass dieses Thema eine Aufgabe für die politischen Vertreter in den entsprechenden Gremien (Landkreis) sein sollte. Das System der Ausbildung im Kreis ist zu ändern! Der Kreisfeuerwehrverband hat darauf keinen Einfluss mehr.

 

Herr Behnke mahnt an, dass wir motivierte Kräfte in den Feuerwehren haben, die aber auf Grund mangelnder Ausbildung ihren Dienst nicht ordnungsgemäß ausführen können.

 

Herr Mundhenk regt zum Thema Schwarz-Weiß-Trennung an, dass ein entsprechendes Konzept für die Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen erarbeitet werden muss.

Mit einem  Loch in die Wand ist es nicht getan. Es gibt eine Arbeitsstättenverordnung / Hygiene- und Gesundheitsschutzvorschriften, die einzuhalten sind.

 

Herr Bönning unterbreitet den Vorschlag, dass bauliche Veränderungen, die in der FF-Wache geplant werden, erst im BKSOS besprochen werden.

Dies fand allgemeine Zustimmung.