Sitzung: 09.12.2020 Ausschuss für Brand- u. Katastrophenschutz, Ordnung u. Sicherheit
Herr Rose:
Information für den
Ausschuss:
Es gibt bei den
Feuerwehren einen derzeitigen Ausbildungsmangel. 47 Kameradinnen/ Kameraden müssten
derzeit eine Ausbildung absolvieren. An der Kreisfeuerwehrschule sind es 35
Lehrgänge, der Rest ist dann vom Kreis-Feuerwehr-Verband.
Es werden
diesbezüglich diverse Gespräche geführt, um diesen Ausbildungsstau zu
beseitigen. 12 Atemschutzgeräteträger können aus Mangel an Kapazitäten an der
Kreisfeuerwehrschule
nicht ausgebildet werden. Gegebenenfalls müssen wir uns nach anderen
Ausbildungsorten umsehen, damit die Ausbildung durchgeführt werden kann.
Bitte an den
Ausschuss, sich mit der Thematik „Entschädigung von Funktionsträgern in den
Feuerwehren“ zu beschäftigen.
Zum einen geht es um
die Entschädigung für Doppel-Funktionsträger: Wie wird die zweite Funktion
vergütet? Des weiteren soll geklärt werden, warum einige Funktionsträger seit
längerer Zeit noch keine Entschädigung erhalten haben und es ist zu klären, ob
die Entschädigung entsprechend der LVO nach dem Höchstsatz vergütet wird?
Herr Behnke fragt
zum Thema Ausbildung nach, ob es Ausweichmöglichkeiten gibt, die Ausbildung in
anderen Bundesländern durchzuführen?
Herr Rose teilt mit,
dass das eine Option wäre, jedoch muss geprüft werden, wie sind die Kapazitäten
in den anderen Schulen, wie sind die Anfahrtszeiten und auch die
Lehrgangskosten?
Herr Behnke gibt zu
Bedenken, dass ohne ausgebildete Atemschutzgeräteträger die Einsatzbereitschaft
nicht mehr, wie es der Gesetzgeber vorgibt, gewährleistet werden kann.
Herr Behnke gibt den
Auftrag an die Verwaltung zu prüfen, ob es in anderen Kreisfeuerwehrschulen in
anderen Bundesländern freie Kapazitäten gibt, ob die Kosten akzeptabel sind
bzw. müssen zusätzliche Kosten noch in den Haushalt mit aufgenommen werden? Die
Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden ist die Grundlage für eine
einsatzfähige Feuerwehr.
Herr Buck merkt an,
dass der Mangel an Lehrgängen an der Kreisfeuerwehrschule dem geschuldet ist,
dass die Lehrgänge auf Grund Corona nicht so durchgeführt werden konnten, wie
es erforderlich war.
Nach überstandener
Pandemie wird auch die Kreisfeuerwehrschule ihre Arbeit wieder aufnehmen und die
anstehenden Lehrgänge werden dann auch nach Plan stattfinden.
Herr Buck merkt
weiterhin an, dass eine weitere Möglichkeit besteht, Wochenlehrgänge zu
absolvieren. Voraussetzung hierfür sind natürlich die Freistellungen der
Kameradinnen und Kameraden durch ihre Arbeitgeber, welches sich sicherlich in
einigen Fällen problematisch gestalten wird. Dann fallen hierfür auch
Lohnausfallkosten an, die durch die Stadt übernommen werden müssen. Studenten
und Auszubildende können die Wochenlehrgänge nur in den Semester-/ Schulferien
besuchen. In diesen Fällen müsste sich die Kreisfeuerwehrschule anpassen und
auch in den Ferien Lehrgänge anbieten.
Die Problematik ist
jedoch noch in Klärung.
Herr Aukstein teilt
mit, dass in den letzten zwei Jahren die Ausbildungsanmeldungen nicht
abgearbeitet werden konnten. Im Gegenteil, die Liste mit den Bedarfsmeldungen
wird immer länger. Kameradinnen und Kameraden, die sich weiterbilden möchten,
können ihre Ausbildung nicht antreten.
Im Zeitalter der
Digitalisierung sollte darüber nachgedacht werden, die Lehrgänge digital
anzubieten. Warum muss ein Lehrgang an 6 Wochenenden stattfinden, wenn es auch
digital möglich ist, die Ausbildung zu absolvieren.
Zu Beginn der
Anmeldung über das Verwaltungsprogramm Fox 112 konnte sich jede Feuerwehr nach
Freigabe der Ausbildungsplätze anmelden. In den meisten Fällen waren die
Lehrgangsplätze in kürzester Zeit verplant. Durch die Einführung von
Wartelisten kann der Kreisfeuerwehrverband kontrollieren, ob auch die
Feuerwehren mit den meisten Einsätzen Berücksichtigung bei der Anmeldung
gefunden haben oder nicht. In diesen Fällen konnte der Kreisfeuerwehrverband
noch Änderungen vornehmen.
Herr Behnke stellt
fest, dass bei der Kreisfeuerwehrschule akuter Handlungsbedarf besteht.
Herr Buck regt an,
dass dieses Thema eine Aufgabe für die politischen Vertreter in den
entsprechenden Gremien (Landkreis) sein sollte. Das System der Ausbildung im
Kreis ist zu ändern! Der Kreisfeuerwehrverband hat darauf keinen Einfluss mehr.
Herr Behnke mahnt
an, dass wir motivierte Kräfte in den Feuerwehren haben, die aber auf Grund
mangelnder Ausbildung ihren Dienst nicht ordnungsgemäß ausführen können.
Herr Mundhenk regt
zum Thema Schwarz-Weiß-Trennung an, dass ein entsprechendes Konzept für die Durchsetzung
der erforderlichen Maßnahmen erarbeitet werden muss.
Mit einem Loch in die Wand ist es nicht getan. Es gibt
eine Arbeitsstättenverordnung / Hygiene- und Gesundheitsschutzvorschriften, die
einzuhalten sind.
Herr Bönning
unterbreitet den Vorschlag, dass bauliche Veränderungen, die in der FF-Wache
geplant werden, erst im BKSOS besprochen werden.
Dies fand allgemeine
Zustimmung.