Beschluss: Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.2 „Stadtpark Nord / Schwanheider Straße West“ für eine ca. 0,9 ha große Fläche im Eckbereich Buchenweg/Schwanheider Straße/Ahornweg.

Die Planänderung betrifft im Wesentlichen folgende Punkte:

1.    Das bisher nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzte Mischgebiet wird in ein nach § 4 BauNVO festgesetztes allgemeines Wohngebiet geändert.

2.    Die auf der ca. 0,5 ha großen nord-östlichen Fläche festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 wird auf die für ein WA-Gebiet maximal zulässige GRZ von 0,4 abgesenkt.

3.    Auf die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 in dem ca. 0,5 ha großen nordöstlichen Teil des Änderungsgebietes wird verzichtet, da mit der GRZ-Festsetzung von 0,4 und der Zulässigkeit von höchstens drei Vollgeschossen das Maß der baulichen Nutzung ausreichend bestimmt wird.

4.    Die bisher festgesetzte geschlossene Bauweise wird in eine offene Bauweise geändert.

5.    Die Festsetzungen der Baugrenzen werden dem neuen Entwurfskonzept und den vorhandenen Wohngebäuden auf dem Flurstück 66/10 (Buchenweg 22) angepasst

Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.2 wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung mit Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und mit Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) geführt.