Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, die Schulentwicklungsplanung (Drs. 164/19/FR-DieLinke/BfB/CDU/SPD/1) fortzuschreiben und sich künftig an den folgenden Feststellungen zu orientieren:

 

1. Zur Beschulung der Kinder im Grundschulbereich wird sowohl das „Grundschulzentrum“ als auch die „Grundschule an den Eichen“ benötigt. In unmittelbarer Nähe des „Grundschulzentrums“ müssen eine Sporthalle und eine Außensportanlage geschaffen werden. Maßgeblich für die Umsetzung der Maßnahme, mit Ausnahme des Standortes der Sporthalle, ist der beschlossene Vorentwurf (Drs. 211/19/30). Über den Standort der Sporthalle soll die Stadtvertretung noch 2020 endgültig beschließen. Des Weiteren wird die Erweiterung der „Grundschule an den Eichen“ um einen Klassenraum als notwendig erachtet.

 

2. Zur Beschulung der zu erwartenden Zahl von Schülerinnen und Schülern im Regionalschulbereich, wird ein weiterer regionaler Schulstandort benötigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die finanzielle Darstellung der Maßnahme zum Fertigstellungstermin 2025 vorzubereiten. Darüber hinaus ist durch den Bürgermeister ein Zeitstrahl bis zur Fertigstellung der zweiten Regionalen Schule bis zum 10. September 2020 vorzulegen.

 

3. Der kurzfristig zu realisierende Anbau der „Stelze“ an der Regionalschule „Rudolf-Tarnow“ ist alternativlos, um den dringendsten Bedarf zu decken. Der Anbau soll acht Räume in Klassenraumgröße sowie eine Mensa umfassen. Daneben ist nach Art der Gebäudekubatur zu prüfen, ob ein weiterer Raum (ggf. Lehrerzimmer) geschaffen werden kann. Im Anbau sind die technischen Voraussetzungen für ein digitales Lernumfeld zu schaffen. Die Fertigstellung soll im Jahr 2022 erfolgen. Sollten bis dahin unterjährig oder zum Beginn eines neuen Schuljahres Kapazitätsengpässe entstehen, so wird der Bürgermeister beauftragt, Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Eine diesbezügliche Vorfestlegung wird nicht mehr vorgenommen.

 

4. Zur Realisierung des zweiten regionalen Schulstandortes sind im Bereich Schwanheider Straße/Schwarzer Weg Flächen zu sichern. Der Flächenbedarf für Schulgebäude, Dreifeld-Sporthalle und Außensportanlagen wird auf ca. 6 ha geschätzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die benötigten Flächen unverzüglich eigentumsmäßig zu sichern. Alternative Standorte sind einstweilen nicht weiter zu prüfen, weil an anderer Stelle eine möglicherweise später erforderliche räumliche Erweiterung nicht möglich ist.

 

5. Um sowohl die Erweiterung des, in modulbauweise zu errichtenden, zweiten regionalen Schulstandortes, als auch die Entwicklung der Sportstätte zu gewährleisten, ist für den Bereich östlich Schwanheider Straße, nördlich Schwarzer Weg, eine Bereichsplanung aufzustellen und der Stadtvertretung zum Beschluss vorzulegen. Federführend ist der Ausschuss für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt.

 

6. Die Kapazität der Sporthalle „Richard Schwenk“ reicht nicht aus, um einen ordnungsgemäßen Sportunterricht für das Gymnasium und die Regionalschule „Rudolf Tarnow“ zu gewährleisten. Der Bedarf für eine weitere Zweifeld-Sporthalle wird vom Landkreis anerkannt (Gespräch vom 25.06.2020). Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich Gespräche mit dem Landkreis aufzunehmen, um die finanzielle und räumliche Darstellung der Maßnahme zu gewährleisten.

 

Sie beschließt weiterhin:

a.) Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Land unverzüglich die Unterlagen vorzulegen, welche Grundlage für eine verpflichtende Finanzierungsbeteiligung des Landes für die Erweiterung der Regionalschule „Rudolf Tarnow“ sind.

b.) Der Bürgermeister wird beauftragt, die zuständigen Gremien über die Ergebnisse in Sachen Schulplanung zu unterrichten. Des Weiteren hat er, jeweils zum 1. Oktober eines Jahres, einen Bericht zum Stand der Entwicklung der Schülerzahlen vorzulegen, aus der auch das Raumangebot und (haushaltsrelevante) Handlungsbedarfe hervorgehen.

c.) Der Hauptausschuss wird ermächtigt, mit seinen Mitgliedern an Verhandlungen/Gesprächen mit Dritten in Schulplanungsangelegenheiten teilzunehmen. Seine Mitglieder sind vom Bürgermeister über den Gegenstand der Beratungen zu informieren und schriftlich einzuladen.

 

Darüber hinaus beauftragt die Stadtvertretung die AG Schule ihre Arbeit fortzusetzen.

Sie wird:

- die Umsetzung der getroffenen Beschlüsse begleiten, kontrollieren und

 fortschreiben,

- die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises und der Stadt begleiten,

- der Stadtvertretung und ihren Gremien zuarbeiten, insofern weitere Entscheidungen zur Entwicklung des Schulstandortes Boizenburg/Elbe erforderlich sind.

Die Zuständigkeiten und Befugnisse der Stadtvertretung sowie der Ausschüsse werden nicht berührt.