Beschluss: geändert beschlossen

Herr Sevecke verweist auf die Begründung des Antrages gemäß Sachdarstellung zur Vorlage und führt weiter aus, dass der erste Beschluss in der Angelegenheit vom Dezember 2019 darauf hinweist, wie man sich die Schulentwicklung in Boizenburg/Elbe in den nächsten Jahren vorstellt. Aufgrund der sich etwas anders dargestellten tatsächlichen Entwicklung war eine Fortschreibung erforderlich. Er geht davon aus, dass es sich hierbei auch nicht um die letzte Fortschreibung handelt, da auch künftig eine Anpassung an die jeweils aktuellen Entwicklungen wird erfolgen müssen.

 

Frau Gudrun Dyrba teilt mit, dass der Fachausschuss eine Änderung unter Punkt 4 wie folgt empfiehlt:

 

Der Ausschuss empfiehlt eine nochmalige Prüfung des Standortes Boizenburg-Bahnhof.

 

Frau Wiener stellt zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages ………“Über den Standort der Sporthalle soll die Stadtvertretung noch 2020 endgültig beschließen“………….., den Antrag, dass eindeutig der Auftrag erteilt wird, als Standort für die Sporthalle den „Basketballplatzfestzuschreiben, da der Standort „Albrechtsche Wiese“ in der letzten Sitzung abgelehnt worden ist.  Dann muss nicht erneut gesondert darüber beschlossen werden und man könnte zügig vorankommen insgesamt.

 

Herr Sevecke entgegnet, dass es bzgl. der Abstimmung zum Standort keine Mehrheitsentscheidung gegeben hat. Das Abstimmungsergebnis lautete 10:10, insofern ist zwar der Beschlussvorschlag abgelehnt worden, eine Mehrheitsentscheidung lag aber damit auch nicht vor. Frau Wiener dürfte außerdem seit dem 18. Juni Kenntnis von dem Entwurf gehabt haben. Es wundert ihn deshalb, dass sie seitdem nicht bereits in einem der Ausschüsse den jetzt zur Rede stehenden Antrag vorgebracht hat. Bei Wahl des Standortes „Basketballplatz“ entstehen für die Stadt höhere Aufwendungen, zumindest gemäß Standortgutachten. Unbekannt ist derzeit die Höhe der Mehraufwendungen und ein Deckungsvorschlag dafür ist auch nicht angegeben worden. Er beantragt deshalb Vertagung des Änderungsantrages von Frau Wiener und gesonderte Abstimmung zum Standort der Sporthalle in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung.

 

Herr Wilmer beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Dem Antrag wird mehrheitlich entsprochen, die Sitzung wird für 3 Minuten unterbrochen.

 

Frau Wiener äußert daran anschließend, dass in der letzten Sitzung der Stadtvertretung die Beschlussempfehlung der Verwaltung auf eine Beschlussfassung zum Standort „Albrechtsche Wiese“ vorgelegen hat. Diese Empfehlung ist mit einem Ergebnis von 11:11 abgelehnt worden, woraus sich als Alternative ergibt, den „Basketballplatz“ als Standort für die Sporthalle zu wählen. Von Seiten der Verwaltung ist außerdem mitgeteilt worden, dass für den Standort „Albrechtsche Wiese“ weitere Kosten erwartet werden, da es für diesen Bereich noch keinen F-Plan als auch keinen B-Plan gibt. Insofern würde der Standort Basketballplatz in Bezug auf die Kosten günstiger sein. Außerdem soll der Standort für die Sporthalle noch in 2020 beschlossen werden soll und die heutige Sitzung könnte hierfür den Anfang setzen. Insofern bittet sie um eine Abstimmung zum Standort auf dem „Basketballplatz“ heute.

 

Herr Buck teilt mit, dass er ein Gespräch mit Sportlern geführt hat und dass diese den Standort „Albrechtsche Wiese“ bevorzugen würden. Es ist ein Vorteil, wenn man aus der Sporthalle herausgehen kann und direkt die Außenanlagen nutzen kann.

 

Es wird folgendes Abstimmungsverfahren zum Beschlussvorschlag gemäß Vorlage durch die Bürgervorsteherin durchgeführt:

 

1. Zur Beschulung der Kinder im Grundschulbereich wird sowohl das „Grundschulzentrum“ als auch die „Grundschule an den Eichen“ benötigt. In unmittelbarer Nähe des „Grundschulzentrums“ müssen eine Sporthalle und eine Außensportanlage geschaffen werden. Maßgeblich für die Umsetzung der Maßnahme, mit Ausnahme des Standortes der Sporthalle, ist der beschlossene Vorentwurf (Drs.-Nr. 211/19/30).

 

Abstimmungsergebnis:                       22:0:0

 

Als Standort für die Sporthalle soll der Basketballplatz genutzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:                       9:10:2

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

1. (2. Teil) Über den Standort der Sporthalle soll die Stadtvertretung noch 2020 endgültig beschließen. Des Weiteren wird die Erweiterung der „Grundschule an den Eichen“ um einen Klassenraum als notwendig erachtet.

 

Abstimmungsergebnis:                       21:0:1

 

Punkt 2 und 3 des Beschlussvorschlages:

 

Abstimmungsergebnis:                       21:0:1

 

 

Punkt 4 des Beschlussvorschlages:

 

4. Zur Realisierung des zweiten regionalen Schulstandortes sind im Bereich Schwanheider Straße/Schwarzer Weg Flächen zu sichern. Der Flächenbedarf für Schulgebäude, Dreifeld-Sporthalle und Außensportanlagen wird auf ca. 6 ha geschätzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die benötigten Flächen unverzüglich eigentumsmäßig zu sichern.

Abstimmungsergebnis:                       22:0:0

 

 

Antrag Frau Gudrun Dyrba (SKJS):

 

Prüfung eines alternativen Standortes im Bereich des Boizenburg-Bahnhof

 

Abstimmungsergebnis:                       5: 14:3

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Punkt 4 (2.Teil gemäß BV)

 

Abstimmungsergebnis:                       16:5:1

 

 

Punkt 5 bis Ende des Beschlussvorschlages:

 

Abstimmungsergebnis:                       20:0:2

 

Beschluss:  078/20/ST

Die Stadtvertretung hat letztmalig am 12. Dezember 2019 einen Rahmenbeschluss zur Schulentwicklung in Boizenburg/Elbe gefasst (Drs. 164/19/FR-Die Linke/BfB/CDU/SPD/1). Aufgrund der Tatsachenentwicklung sieht die AG Schule die Notwendigkeit, diesen Beschluss fortzuschreiben.

 

1. Zur Beschulung der Kinder im Grundschulbereich wird sowohl das „Grundschulzentrum“ als auch die „Grundschule an den Eichen“ benötigt. In unmittelbarer Nähe des „Grundschulzentrums“ müssen eine Sporthalle und eine Außensportanlage geschaffen werden. Maßgeblich für die Umsetzung der Maßnahme, mit Ausnahme des Standortes der Sporthalle, ist der beschlossene Vorentwurf (Drs.-Nr. 211/19/30).

 

Abstimmungsergebnis:                       22:0:0

 

1. (2. Teil) Über den Standort der Sporthalle soll die Stadtvertretung noch 2020 endgültig beschließen. Des Weiteren wird die Erweiterung der „Grundschule an den Eichen“ um einen Klassenraum als notwendig erachtet.

 

Abstimmungsergebnis:                       21:0:1

 

2. Zur Beschulung der zu erwartenden Zahl von Schülerinnen und Schülern im Regionalschulbereich, wird ein weiterer regionaler Schulstandort benötigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die finanzielle Darstellung der Maßnahme zum Fertigstellungstermin 2025 vorzubereiten. Darüber hinaus ist durch den Bürgermeister ein Zeitstrahl bis zur Fertigstellung der zweiten Regionalen Schule bis zum 10. September 2020 vorzulegen.

 

3. Der kurzfristig zu realisierende Anbau der „Stelze“ an der Regionalschule „Rudolf-Tarnow“ ist alternativlos, um den dringendsten Bedarf zu decken. Der Anbau soll acht Räume in Klassenraumgröße sowie eine Mensa umfassen. Daneben ist nach Art der Gebäudekubatur zu prüfen, ob ein weiterer Raum (ggf. Lehrerzimmer) geschaffen werden kann. Im Anbau sind die technischen Voraussetzungen für ein digitales Lernumfeld zu schaffen. Die Fertigstellung soll im Jahr 2022 erfolgen. Sollten bis dahin unterjährig oder zum Beginn eines neuen Schuljahres Kapazitätsengpässe entstehen, so wird der Bürgermeister beauftragt, Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Eine diesbezügliche Vorfestlegung wird nicht mehr vorgenommen.

 

4. Zur Realisierung des zweiten regionalen Schulstandortes sind im Bereich Schwanheider Straße/Schwarzer Weg Flächen zu sichern. Der Flächenbedarf für Schulgebäude, Dreifeld-Sporthalle und Außensportanlagen wird auf ca. 6 ha geschätzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die benötigten Flächen unverzüglich eigentumsmäßig zu sichern.

 

Prüfung eines alternativen Standortes im Bereich des Boizenburg-Bahnhof

 

Abstimmungsergebnis:                       5: 14:3

 

 

4.2.Alternative Standorte sind einstweilen nicht weiter zu prüfen, weil an anderer Stelle eine möglicherweise später erforderliche räumliche Erweiterung nicht möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:                       16:5:1

 

5. Um sowohl die Erweiterung des, in modulbauweise zu errichtenden, zweiten regionalen Schulstandortes, als auch die Entwicklung der Sportstätte zu gewährleisten, ist für den Bereich östlich Schwanheider Straße, nördlich Schwarzer Weg, eine Bereichsplanung aufzustellen und der Stadtvertretung zum Beschluss vorzulegen. Federführend ist der Ausschuss für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt.

 

6. Die Kapazität der Sporthalle „Richard Schwenk“ reicht nicht aus, um einen ordnungsgemäßen Sportunterricht für das Gymnasium und die Regionalschule „Rudolf Tarnow“ zu gewährleisten. Der Bedarf für eine weitere Zweifeld-Sporthalle wird vom Landkreis anerkannt (Gespräch vom 25.06.2020). Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich Gespräche mit dem Landkreis aufzunehmen, um die finanzielle und räumliche Darstellung der Maßnahme zu gewährleisten.

 

Sie beschließt weiterhin:

a.) Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Land unverzüglich die Unterlagen vorzulegen, welche Grundlage für eine verpflichtende Finanzierungsbeteiligung des Landes für die Erweiterung der Regionalschule „Rudolf Tarnow“ sind.

b.) Der Bürgermeister wird beauftragt, die zuständigen Gremien über die Ergebnisse in Sachen Schulplanung zu unterrichten. Des Weiteren hat er, jeweils zum 1. Oktober eines Jahres, einen Bericht zum Stand der Entwicklung der Schülerzahlen vorzulegen, aus der auch das Raumangebot und (haushaltsrelevante) Handlungsbedarfe hervorgehen.

c.) Der Hauptausschuss wird ermächtigt, mit seinen Mitgliedern an Verhandlungen/Gesprächen mit Dritten in Schulplanungsangelegenheiten teilzunehmen. Seine Mitglieder sind vom Bürgermeister über den Gegenstand der Beratungen zu informieren und schriftlich einzuladen.

 

Darüber hinaus beauftragt die Stadtvertretung die AG Schule ihre Arbeit fortzusetzen.

Sie wird:

- die Umsetzung der getroffenen Beschlüsse begleiten, kontrollieren und fortschreiben,

- die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises und der Stadt begleiten,

- der Stadtvertretung und ihren Gremien zuarbeiten, insofern weitere Entscheidungen zur Entwicklung des Schulstandortes Boizenburg/Elbe erforderlich sind.

Die Zuständigkeiten und Befugnisse der Stadtvertretung sowie der Ausschüsse werden nicht berührt.

 

Abstimmungsergebnis:                       20:0:2