Sitzung: 04.08.2020 Ausschuss für Bau und Verkehr
Vorlage: 078/20/ST
Beschluss: 078/20/ST
Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt der
Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer
Sitzung am 13. August 2020, die Schulentwicklungsplanung (Drs.
164/19/FR-DieLinke/BfB/CDU/SPD/1) fortzuschreiben und sich künftig an den
folgenden Feststellungen zu orientieren:
1. Zur Beschulung der Kinder im Grundschulbereich wird sowohl das
„Grundschulzentrum“ als auch die „Grundschule an den Eichen“ benötigt. In
unmittelbarer Nähe des „Grundschulzentrums“ müssen eine Sporthalle und eine
Außensportanlage geschaffen werden. Maßgeblich für die Umsetzung der Maßnahme,
mit Ausnahme des Standortes der Sporthalle, ist der beschlossene Vorentwurf
(Drs. 211/19/30). Über den Standort der Sporthalle soll die Stadtvertretung
noch 2020 endgültig beschließen. Des Weiteren wird die Erweiterung der „Grundschule
an den Eichen“ um einen Klassenraum als notwendig erachtet.
2. Zur Beschulung der zu erwartenden Zahl von Schülerinnen und Schülern
im Regionalschulbereich, wird ein weiterer regionaler Schulstandort benötigt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die finanzielle Darstellung der Maßnahme zum
Fertigstellungstermin 2025 vorzubereiten. Darüber hinaus ist durch den
Bürgermeister ein Zeitstrahl bis zur Fertigstellung der zweiten Regionalen
Schule bis zum 10. September 2020 vorzulegen.
3. Der kurzfristig zu realisierende Anbau der „Stelze“ an der
Regionalschule „Rudolf-Tarnow“ ist alternativlos, um den dringendsten Bedarf zu
decken. Der Anbau soll acht Räume in Klassenraumgröße sowie eine Mensa
umfassen. Daneben ist nach Art der Gebäudekubatur zu prüfen, ob ein weiterer
Raum (ggf. Lehrerzimmer) geschaffen werden kann. Im Anbau sind die technischen
Voraussetzungen für ein digitales Lernumfeld zu schaffen. Die Fertigstellung
soll im Jahr 2022 erfolgen. Sollten bis dahin unterjährig oder zum Beginn eines
neuen Schuljahres Kapazitätsengpässe entstehen, so wird der Bürgermeister
beauftragt, Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Eine diesbezügliche
Vorfestlegung wird nicht mehr vorgenommen.
4. Zur Realisierung des zweiten regionalen Schulstandortes sind im
Bereich Schwanheider Straße/Schwarzer Weg Flächen zu sichern. Der Flächenbedarf
für Schulgebäude, Dreifeld-Sporthalle und Außensportanlagen wird auf ca. 6 ha
geschätzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die benötigten Flächen
unverzüglich eigentumsmäßig zu sichern. Alternative Standorte sind einstweilen
nicht weiter zu prüfen, weil an anderer Stelle eine möglicherweise später
erforderliche räumliche Erweiterung nicht möglich ist.
5. Um sowohl die Erweiterung des, in modulbauweise zu errichtenden,
zweiten regionalen Schulstandortes, als auch die Entwicklung der Sportstätte zu
gewährleisten, ist für den Bereich östlich Schwanheider Straße, nördlich
Schwarzer Weg, eine Bereichsplanung aufzustellen und der Stadtvertretung zum
Beschluss vorzulegen. Federführend ist der Ausschuss für Stadtplanung,
Regionalplanung und Umwelt.
6. Die Kapazität der Sporthalle „Richard Schwenk“ reicht nicht aus, um
einen ordnungsgemäßen Sportunterricht für das Gymnasium und die Regionalschule
„Rudolf Tarnow“ zu gewährleisten. Der Bedarf für eine weitere
Zweifeld-Sporthalle wird vom Landkreis anerkannt (Gespräch vom 25.06.2020). Der
Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich Gespräche mit dem Landkreis
aufzunehmen, um die finanzielle und räumliche Darstellung der Maßnahme zu
gewährleisten.
Sie beschließt weiterhin:
a.) Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Land unverzüglich die
Unterlagen vorzulegen, welche Grundlage für eine verpflichtende
Finanzierungsbeteiligung des Landes für die Erweiterung der Regionalschule
„Rudolf Tarnow“ sind.
b.) Der Bürgermeister wird beauftragt, die zuständigen Gremien über die
Ergebnisse in Sachen Schulplanung zu unterrichten. Des Weiteren hat er, jeweils
zum 1. Oktober eines Jahres, einen Bericht zum Stand der Entwicklung der
Schülerzahlen vorzulegen, aus der auch das Raumangebot und (haushaltsrelevante)
Handlungsbedarfe hervorgehen.
c.) Der Hauptausschuss wird ermächtigt, mit seinen Mitgliedern an
Verhandlungen/Gesprächen mit Dritten in Schulplanungsangelegenheiten
teilzunehmen. Seine Mitglieder sind vom Bürgermeister über den Gegenstand der
Beratungen zu informieren und schriftlich einzuladen.
Darüber hinaus beauftragt die Stadtvertretung die AG Schule ihre Arbeit
fortzusetzen.
Sie wird:
- die Umsetzung der getroffenen Beschlüsse begleiten, kontrollieren und
fortschreiben,
- die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises und
der Stadt begleiten,
- der Stadtvertretung und ihren Gremien zuarbeiten, insofern weitere
Entscheidungen zur Entwicklung des Schulstandortes Boizenburg/Elbe erforderlich
sind.
Die Zuständigkeiten und Befugnisse der Stadtvertretung sowie der
Ausschüsse werden nicht berührt.