Ein wesentlicher Punkt der Rückmeldung der Kommunalaufsicht zum Haushalt 2020 war der Ausweis der investiven Mittel, die gemäß des neuen § 23 FAG auch für Instandhaltungsaufwendungen verwendet werden können. Dies war von der Stadt so geplant worden, um den Ergebnishaushalt in den Jahren 2020-2023 mit einem Betrag von insgesamt ca. 3,8 Mio. € zu entlasten. Allerdings resultierten aus dieser Verfahrensweise höhere investive Darlehensaufnahmen, so dass die Kommunalaufsicht beabsichtigte, ca. 1,4 Mio. € investive Darlehensaufnahme für das Jahr 2020 nicht zu genehmigen. Diese Mittel fließen der Stadt in 2020 als investive Zuweisungen vom Land zu und sollten nach Ansicht der Kommunalaufsicht auch vorrangig investiv verwendet werden (angesichts der hohen Darlehensaufnahmen).

   

Im Ergebnis der Abstimmungen wurde vereinbart, dass ein erneuter Beschluss der Satzung durch die Stadtvertretung erfolgen soll. Die Planansätze für die jeweiligen Maßnahmen und Projekte wurde nicht geändert. Ebenfalls nicht die Sperrvermerke.

 

Aufgrund der hohen investiven Kreditaufnahmen wurden nunmehr auch die investiven Mittel im investiven Finanzhaushalt eingeplant. Dadurch verringert sich das laufende Ergebnis der Mittelfristplanung im Finanzhaushalt um ca. 3,8 Mio. €. Im Gegenzug sinkt die mittelfristige investive Darlehensaufnahme um diesen Betrag.

 

Die Stadt besitzt nun eine eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit gemäß der Auswertung RUBIKON. Bei der ersten Haushaltsbeschlussfassung vom März 2020 war die Stadt noch „grün“ im RUBIKON-Kennzahlensystem. Dies liegt laut Herrn Pamperin daran, dass im RUBIKON die mittelfristigen geringeren Schulden/Darlehen nicht berücksichtigt werden. Die deutliche Verschlechterung des laufenden Ergebnisses bis Ende 2023 fließt dagegen in die Berechnung ein.

 

Herr Stern fragt, ob dann der Haushalt 2020 kurz nach Beschluss durch die Stadtvertretung auch von der Kommunalaufsicht genehmigt werden könnte. Herr Pamperin sagt, dass es so mündlich vorbesprochen ist. Allerdings wird es die Genehmigungen für die Darlehen und die Verpflichtungsermächtigungen wohl nur unter Auflagen bzw. Bedingungen geben.

 

Herr Scheuten könnte sich vorstellen, die 50 T€  Ausgaben für das Qualitätsmanagement in das nächste Jahr 2021 zu verschieben.

    

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hebt den Beschluss 006/20/10/01 vom 19.03.2020 auf.

 

Sie beschließt die anliegende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 

(einschließlich der in der Sachverhaltsdarstellung genannten Sperrvermerke, die durch Beschluss der Stadtvertretung aufgehoben werden können).