Frau Frau Weiß bezieht sich in ihrem Bericht auf mehrere Themen:

 

Stand der Beschaffung der Drehleiter DLK:

Vom 22. bis 25. April 2020 erfolgte die Übergabe der neuen Drehleiter in Karlsruhe. Hierfür waren zwei Kameraden vor Ort, die am 25. April 2020 mit dem neuen Fahrzeug in Boizenburg eintrafen. Für den Verbleib der „alten“ Leiter wurden zwei potentielle Firmen angeschrieben, um in Erfahrung zu bringen, ob gegebenenfalls Interesse besteht. Eine Rückmeldung gab es allerdings noch nicht.

 

Stand Notstromaggregat mit Beleuchtung:

Die zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel wurden für den HH 2020 beantragt. Der Beschluss zum Haushalt 2020 erfolgte zwar am 19.03.2020, jedoch steht die Genehmigung des Landkreises noch aus.

 

Stand der Bauarbeiten an und in der Scheune Lauenburger Postweg:

Hier bekam sie die Rückmeldung, dass die statischen Maßnahmen kurz vor Vollendung sind. Die Ausschreibung für die neue Dachhaut ist derzeit in Erarbeitung.

 

Neubau Feuerwehrgerätehaus Bahlen:

Die Prüfung der Bauvoranfrage durch den Landkreis zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bahlen hat ergeben, dass eine Ablehnung in Aussicht zu stellen ist. Das ergibt sich aus mehreren Gründen:

 

Zum einen befindet sich das Vorhaben außerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB. Des Weiteren kann der Standort des geplanten Feuerwehrgerätehauses nicht dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB zugeordnet werden.

 

Derzeit ist das Baugrundstück bewaldet mit kleinen und größeren Sträuchern und Bäumen. 1993 wurde hier ein Lagerplatz für den benachbarten Bebauungsplan Nr. 19 befristet genehmigt, welcher ebenfalls durch die Stadt Boizenburg/Elbe beantragt wurde. Die Beurteilung erfolgte bereits damals nach § 35 BauGB als Bauen im Außenbereich. Im Außenbereich sind Vorhaben grundsätzlich unzulässig, da der Außenbereich vor Bebauung geschützt werden soll und der ländliche Raum erhalten bleiben soll.

 

Weiterhin weist der Flächennutzungsplan der Stadt Boizenburg/Elbe in der 4. Änderung für den beantragten Standort eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft aus, die als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gekennzeichnet ist. Die Nutzung der Fläche für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses widerspricht somit der Ausweisung im Flächennutzungsplan und der geplanten Flächennutzung, welche die Gemeinde für diese unbebaute Fläche vorgesehen hat. Um hier die städtebauliche Ordnung zu sichern, macht es sich erforderlich, eine Änderung vorzunehmen. Dieses Erfordernis hängt jedoch maßgeblich von der planerischen Konzeption der Gemeinde ab.

 

Im Zuge des Verfahrens wurde unter anderem das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe um Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben gebeten. Durch das Biosphärenreservatsamt konnte die Zustimmung zu dem Bauvorhaben allerdings nicht erteilt werden. Das Bauvorhaben verstößt von Seiten der Biosphäre gegen die Verbotstatbestände des § 7 Biosphärenreservat-Elbe-Gesetzes.

Allerdings kann die zuständige Naturschutzbehörde Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn dies nicht zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führt und nicht den Schutzzweck des Großschutzgebietes beeinträchtigt. Aufgrund des öffentlichen Interesses an einer funktionstüchtigen Feuerwehr für die Gefahrenabwehr, werden die Zulassungsgründe für eine Ausnahme grundsätzlich erfüllt, es sind aber Auflagen zur Erteilung der Ausnahme durch den Antragsteller zu erbringen, wie beispielsweise ein Nachweis einer Nicht-Verfügbarkeit geeigneter Alternativstandorte und die Erarbeitung einer fachgerechten Eingriffs- und Ausgleichsplanung.

 

Neuigkeiten vom Ministerium für Inneres und Europa und dem Landesfeuerwehrverband mit Empfehlungen und Hinweise für die Freiwilligen Feuerwehren in M-V zur Durchführung von Ausbildungen der Einsatzabteilung während der Coronavirus-SARS-CoV-2 Pandemie:

 

Nach wie vor ist M-V das Bundesland mit der geringsten Infektionsquote bemessen an der Einwohnerzahl. Dieses macht es möglich, derzeitige Einschränkungen im Regelbetrieb der freiwilligen Feuerwehren mit abgestuften Maßnahmen zu lockern und den Ausbildungsdienst der Einsatzabteilungen schrittweise wieder aufzunehmen. Seit dem 11.05.2020 konnten wieder Ausbildungen der Einsatzabteilungen am Feuerwehrstandort durchgeführt werden, die zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft notwendig sind. An der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V wurde die Ausbildung ab dem 18. Mai 2020 wieder aufgenommen. Dabei sollen verschiedene Punkte bzw. Auflagen eingehalten werden, wie z.B. Hygienevorschriften, Kontaktbeschränkungen, Maßnahmen beim Auftreten von Verdachtsfällen in der Feuerwehr und Beschränkungen bzgl. des Ausbildungsstandortes.

 

Auch wenn die derzeitige Lage vorsichtig als stabil eingeschätzt wird, befinden wir uns immer noch in einer Pandemie, deren zeitlicher und dynamischer Verlauf derzeit nicht zuverlässig abgeschätzt werden kann. Unter diesem Gesichtspunkt sollen alle Ausbildungen und Dienstveranstaltungen der Einsatzabteilung von der jeweiligen Wehrführung beurteilt werden.

 

Vereinheitlichung des Verbundsystems und der dazugehörigen rechtlichen Vereinbarung:

 

Hierzu gab es Anfang Mai eine Veranstaltung beim Landkreis, um individuelle Fragen zu klären. Derzeit gehören 137 Feuerwehren aus 13 Amtsbereichen und amtsfreien Gemeinden dem bestehenden Verbundsystem für Atemschutzausrüstung und Druckschläuche an. Aktuell werden durch die Feuerwehrtechnische Zentrale, Standort Hagenow, folgende Ausstattungen im Verbundsystem betreut:

 

  • 878 Pressluftatmer
  • 2.172 Atemanschlüsse
  • 1.840 Flaschen Atemluft
  • 11.642 Druckschläuche

 

Die aktuelle Ausstattung soll zukünftig schrittweise erhöht werden, um eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der gemeindlichen Wehren sicherzustellen.

 

Dann gab es noch weitere Informationen vom FD Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises. Zum einen wurde nochmals auf das Förderprogramm des Landes in Höhe von 50 Mio. Euro hingewiesen, wobei im ersten Schritt die Beschaffung von TSF-W’s und im zweiten Schritt die Beschaffung von TLF’s 3000 und HLF‘s 20 gefördert wird. Hierbei gibt es vier wesentliche Rahmenbedingungen:

 

  1. Vorgängerfahrzeug älter als 15 Jahre
  2. Brandschutzbedarfsplanung
  3. Einsatzbereitschaft
  4. Orientierung der Förderhöhe an RUBIKON

 

Zum anderen wurde der Ausbau der Digitalen Alarmierung im Jahre 2020 um ca. 10 weitere Standorte der Signalgeber und der Ausbau der Tauschraumstruktur zur Entlastung des Ehrenamtes und der gemeindlichen Struktur angesprochen.

 

Anfragen zum Bericht der Verwaltung:

 

Bernd Buck stellt die Anfrage, warum im Hinblick auf die Feuerwehrgerätehäuser für Bahlen eine Ablehnung des Standortes in Aussicht gestellt wird, wo doch der Landkreis bei einer Bauvoranfrage für das Gerätehaus Schwartow die Aussage getroffen hat, dass das Bauen von Feuerwehrgerätehäusern im Außenbereich ohne Probleme möglich ist.  Die getroffene Aussage des Landkreises ist für ihn nicht nachvollziehbar.

 

Herr Behnke erinnert sich an die Bauvoranfrage bezüglich des Gerätehauses in Schwartow. Hier hätten sogar Bäume abgenommen werden dürfen, nur um die Maßnahme umzusetzen. Die Maßnahme liegt im allgemeinen Interesse und nun wird so eine Aussage seitens des Landkreises getroffen, es ist für ihn unverständlich.

Die Brandschutzbedarfsplanung basiert auf den Bau dieser beiden Feuerwehrgerätehäuser, das heißt, wir müssen wieder Einsatzzeiten erreichen, die den gesetzlichen Vorgaben unseres Landes entsprechen. Aus diesem Grunde darf diese Angelegenheit nicht auf die lange Bank geschoben werden.

 

Herr Böhm gibt den Hinweis, dass man im Hinblick auf die Ablehnung dieses Standortes einen Alternativstandort anbieten könnte.

 

Herr Buck fragt an, ob der Stadt ein Schreiben vorliegt, welches beinhaltet, dass die Beschaffung eines TSF-W über das Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ für die FF Gothmann abgelehnt wurde.

 

Frau Tamm: Ja, es gibt ein Schreiben, jedoch wurde dies durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Frau Markmann, zurückgezogen und es gibt zur Beschaffung des TSF-W für die FF Gothmann noch keine neuen Erkenntnisse.

 

Herr Buck fragt weiterhin an, ob es schon Informationen zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich Förderung TLF und LF gibt. Diese Informationen sind für die Stadt Boizenburg/Elbe für die Aufstellung der Haushaltspläne in den folgenden Jahren notwendig.

 

Frau Weiß: Hierzu gibt es noch keine neuen Informationen. Eine Rücksprache mit Frau Poltier diesbezüglich wird erfolgen.