Sitzung: 12.12.2019 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 164/19/FR-DIE L/BfB1
Beschluss:
164/19/FR-DIE L/BfB/CDU/SPD/1
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt,
die Schulentwicklung in Boizenburg/Elbe an den folgenden
Feststellungen zu orientieren:
1. Neben dem Grundschulzentrum wird auch die Grundschule an
den Eichen für den Grundschulbereich benötigt. In unmittelbarer Nähe des
Grundschulzentrums müssen eine Sporthalle und eine Außensportanlage geschaffen
werden.
2. Zur Beschulung der zu erwartenden Zahl von Schülerinnen
und Schüler im Regionalschulbereich, wird ein weiterer Regionaler Schulstandort
mit der Kapazität von 450 Schülerinnen und Schülern benötigt.
3. Der kurzfristig zu realisierende Anbau der „Stelze“ an der
Regionalen Schule „Rudolf- Tarnow“ ist alternativlos um den dringendsten Bedarf
zu decken. Daneben sind die gemieteten Container bis zur Verfügbarkeit eines
weiteren regionalen Schulstandortes räumlich zu erweitern und die Nutzungsdauer
bis dahin zeitlich zu verlängern.
4. Es sind Verhandlungen mit dem Landkreis zu führen, mit dem
Ziel des Neubaus eines Gymnasiums in Boizenburg/Elbe, damit das jetzige Gebäude
des Gymnasiums als zweiter Regionaler Schulstandort nachgenutzt werden kann.
5. Parallel dazu sind im Bereich Schwanheider
Straße/Schwarzer Weg, alternativ am Elbberg gegenüber dem Grenzlandmuseum,
Flächen zu sichern um einen entsprechenden Neubau inklusive einer
Dreifeld-Sporthalle nebst adäquaten Außensportflächen zu realisieren.
6. Die Kapazität der Sporthalle „Richard Schwenk“ reicht
nicht aus, um einen ordnungsgemäßen Sportunterricht für das Gymnasium und die
Regionale Schule „Rudolf-Tarnow“ zu gewährleisten. Gegenüber dem Landkreis ist
„Eigenbedarf“ anzumelden, zur Deckung des Bedarfs ist außerdem eine weitere
Dreifeldhalle anzubauen.
Sie beschließt weiterhin:
? die Änderung der
Kapazitätsverordnung als Satzungen der Stadtvertretung zum Beschluss vorzulegen
-die Landesregierung aufzufordern, eine verpflichtende
Finanzierungsbeteiligung für die Erweiterung der Regionalschule zu erteilen, um
bereits im städtischen Haushalt 2020 und der
Fraktionsübergreifender Änderungsantrages zur
Beschlussvorlage 164/19/FR-Die Linke/BfB (Schulentwicklung Boizenburg) vom
03.12.2019
mittelfristigen Finanzplanung eine Veranschlagung vornehmen
zu können, die den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung entspricht.
-die zuständigen Gremien über aktuelle Ergebnisse in Sachen
Schulplanung zu unterrichten und jeweils zum 1. Oktober eines Jahres einen
Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Schülerzahlen sowie zu daraus
resultierenden Handlungsbedarfen vorzulegen
-den Hauptausschuss zu
ermächtigen, im Einzelfall seine Mitglieder oder Mitglieder der Fachausschüsse
zu beauftragen, an Verhandlungen/Gesprächen mit Dritten in Schulangelegenheiten
teilzunehmen.
Darüber hinaus
beauftragt die Stadtvertretung die AG Schule, ihre Arbeit fortzusetzen. Sie
wird:
-die Umsetzung der getroffenen Beschlüsse begleiten und
kontrollieren,
-die zu Grunde liegende Kalkulation der Schülerzahlen in der
Stadt Boizenburg/Elbe, anhand der IST-Zahlen, regelmäßig fortschreiben,
-der Stadtvertretung
und ihren Gremien zuarbeiten, insofern weitere Entscheidungen zur Entwicklung
des Schulstandortes Boizenburg/Elbe erforderlich sind.
Die Zuständigkeiten und Befugnisse der Stadtvertretung sowie
der Ausschüsse werden nicht berührt.