Sitzung: 03.12.2019 Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
Vorlage: 164/19/FR-DIE L/BfB
Die
Stadtvertretung beschließt, die Schulentwicklung in Boizenburg/Elbe an den
folgenden Feststellungen zu orientieren:
- Neben dem Grundschulzentrum wird die
Grundschule an den Eichen für den Grundschulbereich benötigt. In
unmittelbarer Nähe des Grundschulzentrums müssen eine Sporthalle und eine
Außenanlage geschaffen werden.
- Zur Beschulung der zu erwartenden Zahl von
Schülerinnen und Schülern im Regionalschulbereich, wird ein weiterer
Regionaler Schulstandort mit der Kapazität von 450 Schülerinnen und
Schülern benötigt.
- Der kurzfristig zu realisierende Anbau der
„Stelze“ an der Regionalen Schule „Rudolf-Tarnow“ ist alternativlos um den
dringendsten Bedarf zu decken. Daneben sind die gemietete Container bis
zur Verfügbarkeit eines weiteren regionalen Schulstandortes räumlich zu
erweitern und die Nutzungsdauer bis dahin zeitlich zu verlängern.
- Es sind Verhandlungen mit dem Landkreis zu
führen, mit dem Ziel des Neubaus eines Gymnasiums in Boizenburg/Elbe,
damit das jetzige Gebäude des Gymnasiums als zweiter Regionaler
Schulstandort nachgenutzt werden kann.
- Parallel dazu sind im Bereich Schwanheider
Straße/Schwarzer Weg, alternativ am Elbberg gegenüber dem Grenzlandmuseum,
Flächen zu sichern um einen entsprechenden Neubau inklusive einer
Dreifeld-Sporthalle nebst adäquaten Außensportflächen zu realisieren.
- Die Kapazität der Sporthalle „Richard Schwenk“
reicht nicht aus, um einen ordnungsgemäßen Sportunterricht für das
Gymnasium und die Regionale Schule „Rudolf Tarnow“ zu gewährleisten.
Gegenüber dem Landkreis ist
„Eigenbedarf“ anzumelden, zur Deckung des Bedarfs ist außerdem eine
weitere Dreifeldhalle anzubauen.
Sie
beschließt weiterhin:
- Die Änderung der Kapazitätsverordnung als Satzungen der Stadtvertretung zum Beschluss vorzulegen.
- Die Landesregierung aufzufordern, eine verpflichtende Finanzierungsbeteiligung für die Erweiterung der Regionalschule zu erteilen, um bereit im städtischen Haushalt 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung eine Veranschlagung vornehmen zu können, die den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung entspricht.
- Die zuständigen Gremien über aktuelle Ergebnisse in Sachen Schulplanung zu unterrichten und jeweils zum 1. Oktober eines Jahres einen Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Schülerzahlen sowie zu daraus resultierenden Handlungsbedarfen vorzulegen.
- Den Hauptausschuss zu ermächtigen, im Einzelfall seine Mitglieder oder Mitglieder der Fachausschüsse zu beauftragen, an Verhandlungen/Gesprächen mit Dritten in Schulangelegenheiten teilzunehmen.
Darüber hinaus beauftragt die Stadtvertretung die AG Schule, ihre
Arbeit fortzusetzen.
Sie wird:
-
Die
Umsetzung der getroffenen Beschlüsse begleiten und kontrollieren,
-
Die
zu Grunde liegende Kalkulation der Schülerzahlen in der Stadt Boizenburg/Elöbe,
anhand der IST-Zahlen, regelmäßig fortschreiben,
-
Die
Stadtvertretung und ihren Gremien zuarbeiten, insofern weitere Entscheidungen
zur Entwicklung des Schulstandortes Boizenburg/Elbe erforderlich sind.
-
Die Zuständigkeiten und Befugnisse der Stadtvertretung sowie der Ausschüsse werden nicht berührt.