Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 41 für den Bereich „Amtsgärten/ An der Quöbbe““ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich wir durch beiliegenden Lageplan erfasst.