Sitzung: 15.08.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 117/19/30
Beschluss:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 05.09.2019 die folgenden Eckdaten für die
Gebührenvorschau 2020/2021:
Zu 1. Die
zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll im bestehenden
Umfang weiter betrieben werden.
Zu 2. Für
die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden
unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert. Für die dezentrale Schmutz-wasserbeseitigungsanlage
erfolgt die Kalkulation der Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme aus
Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben.
Zu 3. Die
Betriebs- und Unterhaltungskosten der Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind zu
100 % aus Gebühren zu decken.
Zu 4. Die
Gebührenkalkulation erfolgt für die Jahre 2020/2021. Die Über-/Unterdeckung der
Jahre 2017 und 2018 sind bei der Gebührenvorschau zu berücksichtigen.
Zu 5. Die
Abschreibungen erfolgen weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und
Herstellungskosten, die in der Sachdarstellung genannten Abschreibungssätze
werden bestätigt.
Zu 6. Die
Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung erfolgt mit einen Zinssatz von 2,083
%.
Zu 7. Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll mit einem erwarteten Benutzungsumfang von 595.000 m³ Abwasser/Jahr aus dem Stadtgebiet erfolgen. Für die Kalkulation der Gebühren der dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage ist jährlich von der Behandlung von 120 m³ Fäkalschlammen und 80 m³Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben auszugehen.