Sitzung: 13.02.2019 Ausschuss für Brand- u. Katastrophenschutz, Ordnung u. Sicherheit
Beschluss: ungeändert befürwortet
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 022/19/30
Beschlussvorschlag: 022/19/30
1.
Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 14.03.2019 für den im
Vorentwurf vom Februar/Mai 2018 dargestellten Bereich nach § 2 Abs.1 BauGB die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 für den Bereich „Dorfgemeinschaftshaus
Bahlen/ Bahlendorf“.
2.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.