Sitzung: 13.09.2018 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 119/18/10
Beschluss:
119/18/10
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt,
die Wertgrenze für investive Einzahlungen und Auszahlungen der
Teilfinanzhaushalte gemäß § 4 Abs. 12 und 13 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik
in Höhe von 20.000 € je Einzelmaßnahme festzulegen