Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:  119/18/10

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, die Wertgrenze für investive Einzahlungen und Auszahlungen der Teilfinanzhaushalte gemäß § 4 Abs. 12 und 13 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik in Höhe von 20.000 € je Einzelmaßnahme festzulegen