Sitzung: 28.08.2018 Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert befürwortet
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 119/18/10
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt,
die Wertgrenze für investive Einzahlungen und Auszahlungen der
Teilfinanzhaushalte gemäß § 4 Abs. 12 und 13 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik
in Höhe von 20.000 € je Einzelmaßnahme festzulegen.