Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 28 „Bahnhofstr./Eisenbahn/Fritz-Reuter-Str./Verbindungsweg“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und- wie in der Anlage dargestellt- abgewogen.

 

2. Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt die 3. Änderung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 28 „Bahnhofstr./Eisenbahn/Fritz-Reuter-Str./Verbindungsweg

mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Stand Februar 2018) nebst Entwurf und Begründung.

 

3. Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer von 2 Wochen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem

Änderungsverfahren nochmals zu beteiligen.