Herr Preis fragt nach, ob die Kapazitätsverordnung mit den Schulleiterinnen abgesprochen wurde.

Herr Pamperin bestätigt, dass die Verordnungen mit beiden Schulleiterinnen abgesprochen wurden und die Errechnung  der Kapazität nach Gesetz erfolgte mit einer Vorgabe von

1,9m²/ Schülerin bzw. Schüler.

Frau Dyrba fragt nach, ob für die R.T. Schule auch eine Kapazitätsverordnung erstellt wird.

Herr Pamperin antwortet, dass es für diese Schule bereits eine Kapazitätsverordnung gibt.

 

 Beschluss: 012/18/10

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage enthaltene Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität an den Grundschulen in städtischer Trägerschaft.